56. Plenarsitzung – Helge Schwab zum “Landesgesetz zur Änderung des Wasserentnahmeentgeltgesetzes” – mit Video

Gesetzentwurf der Landesregierung

Video: Landtag RLP

Ohne Wasser kein Leben. Der Schutz vor einer übermäßigen Ausbeutung dieser Ressourcen ist deshalb ein wichtiges Anliegen. Geht es doch um nichts Geringeres als den wichtigsten Teil der Daseinsvorsorge. Vor diesem Hintergrund ist die Einführung einer Gebühr für die Wasserentnahme, die auch unsere Landwirte und Winzer bezahlen müssen, grundsätzlich eine annehmbare Idee.

Dennoch haben wir die Novelle des Wasserentnahmegesetzes abgelehnt; auch deshalb, weil unsere Landwirte und Winzer gern unbegründet als Hauptverursacher von Wassernöten dargestellt und womöglich finanziell zu stark belastet werden. Wir wissen alle, dass die gängigen Vorurteile nicht zur tatsächlichen Faktenlage passen. Wir wissen aber auch, dass wichtige Projekte für ressourcenschonende Bewässerungsprojekte bezahlt werden müssen.

Wir können deshalb auch die von Staatssekretär Dr. Erwin Manz bereits in der Sitzung des Ausschusses Umwelt und Forsten am 4. Oktober erhobene Forderung nach der Herstellung einer Abgabengerechtigkeit verstehen. Wir könnten jetzt also grundsätzlich mit der Aufhebung der Entgeltfreiheit für Entnahmen von Grundwasser und Wasser aus oberirdischen Gewässern zur land- und forstwirtschaftlichen Nutzung leben, zumal in der Vorlage generelle Freimengen berücksichtigt werden und Ermäßigungen für Beregnungsverbände möglich sind.

Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die Stellungnahme des von der FREIEN WÄHLER-Landtagsfaktion benannten Experten Uwe Roth. Der Geschäftsführer der Wasser-, Boden- und Landwirtschaftsverbände in Hessen hat darauf hingewiesen, dass die landwirtschaftliche Beregnung infolge der durch den Klimawandel verursachten längeren Trockenphasen eine zunehmende Bedeutung hat – ganz besonders auch für unsere Gemüse- und Obstbauern.

Der Wasserverbrauch wird also steigen, wobei die Organisation der Entnahme in der Praxis wohl über Beregnungsverbände erfolgen wird.
Vor diesem Hintergrund spricht einiges für die Einführung eines Wassercents. Neben der Verbesserung der Finanzierung wichtiger Projekte ergibt sich für die direkt Betroffenen ein angenehmer Nebeneffekt: Unsere Landwirte, Winzer und fortwirtschaftlichen
Betriebe können nicht mehr als Almosenempfänger betrachtet werden. Und sie können über ihre Beregnungsverbände mitreden und mitentscheiden.

Dass wir den Gesetzentwurf jüngst im Ausschuss für Umwelt und Forstens sowie im Rechtsausschuss abgelehnt haben, wird vor allem durch die Tatsache begründet, dass hier ohne Not ganz offensichtlich ein Gesetz durchgepeitscht werden soll, das sodann in einigen Tagen voraussichtlich bereits ab dem 1. Januar 2024 gültig sein wird.

Der gewählte Zeitpunkt ist schon allein aus organisatorischen Gründen unrealistisch. Uwe Roth hat mit Blick auf die Verbände bereits darauf hingewiesen. Sie hätten als Körperschaften des öffentlichen Rechts die Änderung bereits in diesem Jahr in ihren Haushaltsplänen für 2024 berücksichtigen müssen.

Roth schlägt deshalb eine Verschiebung der Änderung auf den 1. Januar 2025, zumal es auch bei der digitalen Entnahmeerfassung große technische und finanzielle Herausforderungen gibt. Wir FREIE WÄHLER schließen uns dieser Forderung an.

Die gegen jegliche Vernunft sprechende knappe Terminierung mag dem Druck geschuldet sein, den einzelne Koalitionäre ausüben, doch führt Übereifer erfahrungsgemäß nicht zu sauberen, langfristig ausgelegten Problemlösungen. – Herr Dr. Manz kann hier sicherlich mit Erfahrungen beitragen.

Wir als FREIE WÄHLER kritisieren vor allem, dass die Zeit so knapp bemessen war, dass es keine Möglichkeit gab, in den Ausschüssen auch mündliche Anhörungen von Betroffenen und Verbänden durchzuführen.

Ich fasse zusammen:

Wegen des Abstimmungsbedarfs vor dem Hintergrund der zusätzlichen finanziellen Belastung unser Bauern, Winzer und forstwirtschaftlichen Betriebe und der Haushaltsprobleme in den Verbänden, der aus unserer Sicht unsauberen Arbeitsweise bei der Genese der Gesetzesänderung und der fehlenden Möglichkeit, ergänzend zur Expertenbefragung Betroffene und Verbände öffentlich anzuhören, lehnen wir die Änderung des Wasserentnahmegesetzes ab.

Es gilt das gesprochene Wort.

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