Antrag der CDU-Fraktion
Wer sich nach der Aufgabe seiner eigenen Praxis oder freiwillig in Ergänzung seiner hauptberuflichen Tätigkeit als angestellter Mediziner engagiert, zur Daseinsvorsorge zusätzliche Bereitschaftsdienste übernimmt, braucht mehr als nur Anerkennung. Wer bereit ist, freiwillig Abende, Nächte und Wochenenden für den Dienst am Menschen zu opfern, benötigt zumindest eine verlässliche Rechts- und Planungssicherheit.
Was Mediziner, die als Poolärzte in den Bereitschaftspraxen in Rheinland-Pfalz tätig sind definitiv nicht brauchen, sind unangenehme Überraschungen – vor allem dann, wenn sie sich hätten vermeiden lassen. In die letztgenannte Kategorie gehören die ohne Frage aus heutiger Sicht rechtmäßigen Zahlungsaufforderungen von den Sozialkassen, Abgaben nachträglich zu leisten und das womöglich rückwirkend über Monate oder gar Jahre.
Ohne dass dies im Vorfeld der Bereitschaft bekannt war!
Ähnliches gilt natürlich auch für die Kassenärztliche Vereinigung, die ja im Rahmen der Selbstverwaltung der niedergelassenen Ärzte die Bereitschaftsdienste einrichten. Wenn Tag für Tag Nachforderungen eintrudeln, passt es irgendwann einfach nicht mehr. Die Ankündigung der KV, zum Jahresende Öffnungszeiten der Bereitschaftspraxen drastisch zu reduzieren oder gar komplett zu schließen, ist nicht nur ärgerlich, sondern auch nachteilig für Patienten, die sich im Notfall an die schon ohnehin überlasteten Krankenhäuser wenden werden.
Ich meine: Das Ganze wäre vermeidbar gewesen.
Sicherlich gibt es gute Gründe, über das Urteil des Bundessozialgerichtes zu lamentieren. Doch Hand aufs Herz: Infolge der Klage sahen sich die Richter gezwungen, einen Bereich zu durchleuchten, in dem es offenbar keine transparenten und vor allem einheitliche Regelungen für die Sozialversicherungspflicht gab.
Insofern müssen wir dem Bundessozialgericht fast dankbar sein, dass es diesen Anstoß gegeben hat, sich einmal genauer mit dem Problem zu befassen und klare Regelungen auf den Weg zu bringen. Gerade um die Teilnehmer am Bereitschaftsdienst künftig vor unangenehmen Überraschungen zu bewahren, zumindest aus finanzieller Sicht.
Im Nachhinein die „Spielregeln“ zu ändern ist ein No-Go!
Wir als FREIE WÄHLER meinen: Es kann nicht sein, dass freiwillig an den Bereitschaftsdiensten teilnehmenden Ärzte für ihr Engagement um unsere Gesellschaft auch noch bestraft werden. Und wir wollen auch nicht, dass die Kassenärztliche Vereinigungen sich mit noch mehr Bürokratie und womöglich auch mit Nachforderungen in beträchtlicher Höhe auseinandersetzen müssen.
Insofern begrüßen wir die bundesweite Initiative der Union, die Sozialversicherungspflicht im Bereitschaftsdienst aufzuheben – und damit auch den Antrag unserer Kollegen von der CDU-Landtagsfraktion.
Die Forderung, dass sich die Landesregierung auf Bundesebene für die Abschaffung der Sozialversicherungspflicht einsetzen soll, ist auch in unserem Sinne. Diese Abschaffung der Sozialversicherungspflicht wäre weder eine Extrawurst für die Poolärzte noch ein Präzedenzfall. Der Hinweis auf die Regelungen für Notärzte oder die in Impfzentren tätigen Ärzte ist durchaus angebracht.
Wir brauchen also eine Neuregelung. Am besten sofort.
Vielleicht können dann gravierende Einschnitte in die ärztliche Versorgung in Rheinland-Pfalz am Ende doch noch abgewendet werden.
Wir stimmen dem Antrag der CDU-Fraktion uneingeschränkt zu.
Es gilt das gesprochene Wort.