Hat die Landesregierung die Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuerreform hinreichend geprüft?

Joachim Streit: „Urteil des Finanzgerichts wirft Fragen auf“

MAINZ. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat mit seiner aktuellen Entscheidung zu den Bewertungsregeln des Grundsteuermodells erhebliche Zweifel an dessen Verfassungsmäßigkeit angemeldet. Hierzu eine Stellungnahme des Fraktionsvorsitzenden und finanzpolitischen Sprechers der FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion, Joachim Streit:

„Wir haben bereits mehrfach kritisiert, dass die sogenannte Aufkommensneutralität der Grundsteuer ein Märchen der Landesregierung ist. Die Festlegung auf das Bundesmodell fand im Jahr 2019 statt, doch das Referenzjahr für die Bewertung der Immobilien ist 2024. Aber bereits seit diesem Jahr gelten die erhöhten Nivellierungssätze. Ein Umstand, der etliche Kommunen dazu gezwungen hat, die Grundsteuer zu erhöhen. Deswegen hätte es damals richtig heißen müssen: Die Aufkommensneutralität ist lediglich gegenüber dem Jahr 2024 gewahrt – vorher heißt es aber: bitte kräftig draufzahlen.

Mit dem Urteil des Finanzgerichts muss sich die Landesregierung jedoch zusätzlich die Frage gefallen lassen, ob sie die Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuerreform einer hinreichenden Prüfung unterzogen hat. Das wäre dringend geboten gewesen. Denn im Licht der Geschehnisse rund um den Bundeshaushalt steht jetzt der Verdacht im Raum, dass es sich bei der Grundsteuerreform erneut um ein handwerklich schlecht gemachtes Gesetz handelt.“  

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