Antrag der CDU-Fraktion
Wir sind uns alle einig: Wenn es schneller geht, keine Verluste bei der Qualität und auch keine Abzüge bei der Transparenz gibt, dann sollte es gemacht werden! In einer Zeit, in der der Bürger nicht nur die Möglichkeiten einer digitalen Welt erkennt, annimmt und sogar einfordert, kann es nicht sein, dass unser Land bis 2030 warten soll.
Wie im Antrag richtig festgestellt, sollten Experten Gesetzesentwürfe auf ihre digitale Tauglichkeit prüfen – neben den hoffentlich immer berücksichtigten Expertenmeinungen zum eigentlichen Thema. Das Vertrauen, das aber gestärkt wird durch dieses Prozedere, ist nicht das in unsere Demokratie, sondern das in die Handlungsfähigkeit und die Verlässlichkeit unserer Republik.
Und dieses Vertrauen hat eindeutig in den letzten Jahren gelitten. Angefangen bei der Beantragung eines neuen Personalausweises bis hin zur Bearbeitung von Asylanträgen haben wir auch in Rheinland-Pfalz Defizite. Defizite die bekannt sind. Defizite die zu langsam angegangen werden!
Wer kann sich es noch leisten einen Termin beim Amt einzuplanen, bei dem er ungewiss lange Zeit warten muss? Bürger haben mir berichtet, dass sie sich einen ganzen Tag frei nehmen müssen um Behördengänge zu erledigen, teilweise für kleine und eigentlich wenig zeitaufwändige Tätigkeiten wie die Ableistung einer Unterschrift.
Wieso fragt da der Bürger kann ich das nicht online machen? Wieso geht das nicht schneller? Wie weit ist der Vorgang? Fragen, die zukünftig bei digitaler Bearbeitung auf einen Klick abrufbar sein könnten. Nachfragen, der eben genannten Art, könnten wesentlich weniger werden – Zeit welche die Behörden und der Bürger besser nutzen kann.
Verwaltung und Bürger gleichermaßen profitieren also von diesem Prozedere. Es schadet nicht, neben dem Angebot „in Persona” im Amt vorstellig zu werden, sein Anliegen auch digital einreichen oder bearbeiten lassen zu können. Die Entlastungen auf beiden Seiten könnten enorm sein. Allein der Beamte der seine Zeit besser einteilen kann und der Bürger der evtl. einen Vorgang digital zu jeder Zeit einreichen oder weiter bearbeiten kann, wären deutliche Verbesserungen.
Ich möchte nur betonen, dass die Fachkompetenzen und die Vorortskompetenzen der Behörden, also der Mitarbeiter, dringend in diesen Prozess einbezogen werden müssen. Was nützt uns alle Digitalisierung, wenn die handelnden Akteure es für umständlich oder es für nicht praktikabel halten?
Auch müssen wir, wie der Antrag es richtigerweise fordert, auch nicht das Rad neu erfinden. Wenn die anderen fünfzehn Bundesländer bereits Erfahrungen gesammelt haben, sollten wir auf diese Erfahrungen aufbauen und sie für uns nutzbar machen. Eine regelmäßige Konsultation und eine „Inspektion”, ob die eigenen Regelungen und Prozesse noch technisch auf dem laufenden sind gehört für mich auch dazu. Nutzen wir an dieser Stelle den föderalen Austausch.
Die Arbeit beginnt aber für mich nicht erst mit dem Schritt nur den Digitalcheck in Rheinland-Pfalz einzuführen. Datenschutz, Datensicherheit und auch die Infrastruktur müssen auch bereit dazu sein! Was nützt es, wenn wir alle Behördengänge irgendwann digital bearbeiten können, wenn diese drei Voraussetzungen nicht erfüllt sind?
Nicht leistungsstarke und belastbare Internetverbindungen sind Alltag in Teilen des Landes. Wenn Behörden nicht richtig arbeiten können mit neuen Programmen, weil Grafikkarten nicht die Leistung erbringen welche die Arbeit fordert, oder die Geräte gar ungeeignet sind für den Zweck für den sie angeschafft wurden, wenn Beamte mit veralteten Endgeräten oder Programmen arbeiten oder ein Hacker ganze Behörden ausschalten kann – bringen uns die Digitalisierung der Prozesse und die Entbürokratisierung gar nichts.
Daher sehe ich einen Gleichschritt: Neben den Digitalchecks gehört auch der Ausbau der Infrastruktur und die Einbeziehung des Datenschutzbeauftragten dazu. Aber das gehört an eine andere Stelle – musste aber mal gesagt werden. Wir haben das Potenzial durch die Digitalchecks unser Land voran zu bringen. Hoffen wir auch, dass dieses Potenzial richtig genutzt wird. Daher stimmen wir dem Antrag zu.
Es gilt das gesprochene Wort.