Paragraph für verlängerte Aufenthaltsdauer in AfA auch in Rheinland-Pfalz nutzen: 24 statt 18 Monate

Wefelscheid: Brauchen dringend weitere Erstaufnahmeeinrichtungen

MAINZ. Kein Tag vergeht mehr, an dem nicht irgendeine Gemeinde oder Stadt in Rheinland-Pfalz nach Hilfe ruft. Das Thema Flüchtlingsunterbringung hat eine hohe Brisanz und beherrscht mittlerweile den Alltag im ganzen Land. Die Situation spitzt sich immer weiter zu, immer mehr Kommunen wenden sich mit „Brandbriefen“ an die Landesregierung. Die fünf Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende (AfA) in Kusel, Speyer, Hermeskeil, Bitburg und Trier sind gefüllt und für die Kommunen wird es immer schwieriger, weitere Unterkünfte zu finden oder bereitzustellen. Für die FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion ist dies schon seit langem ein unhaltbarer Zustand und Gegenstand parlamentarischer Initiativen.

Stephan Wefelscheid, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion, sieht gesetzgeberischen Handlungsbedarf: „Es ist offensichtlich, dass die Kapazitäten zur Flüchtlingsaufnahme und –unterbringung in Rheinland-Pfalz nicht mehr ausreichen. Unsere Kommunen werden das Problem kaum mehr lösen können. Da die bestehenden AfA ihre Kapazitätsgrenzen erreicht haben, bedarf es dringend weiterer Erstaufnahmeeinrichtungen. So wie Bayern muss aber auch Rheinland-Pfalz von der Möglichkeit des § 47 1b Asylgesetz Gebrauch machen.

Nach diesem Paragraphen können die Länder regeln, dass Ausländer verpflichtet sind, bis zur Entscheidung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) über den Asylantrag – auch im Fall der Ablehnung als offensichtlich unbegründet – längstens für 24 Monate in der für ihre Aufnahme zuständigen Einrichtung zu wohnen. Das sind sechs Monate mehr als bisher in Rheinland-Pfalz angewandt werden. Hier ist es so, dass – egal wie sich der Sachstand des BAMF-Verfahrens darstellt – die Ausländer spätestens nach 18 Monaten auf die Gemeinden verteilt werden.

„Dieses halbe Jahr mehr würde den Kommunen aber helfen, die Unterbringung der bereits überstellten Ausländer bewerkstelligen zu können“, so Stephan Wefelscheid. „24 statt 18 Monate sollte auch in Rheinland-Pfalz die Regel werden. Dies würde zudem die von Bundeskanzler Olaf Scholz geforderte Intensivierung von Abschiebungen erleichtern, da binnen 24 Monaten in der Regel auch ein vollzugsfähiger Abschiebebescheid vorliegen müsste. Die Abschiebung könnte dann direkt aus der AFA erfolgen, was wiederum die Kommunen entlasten würde.“ Der rechtspolitische Sprecher der FREIEN WÄHLER fordert daher: „Ministerpräsidentin Malu Dreyer ist gehalten, auch im Land Rheinland-Pfalz die Weichen zu stellen, damit den Worten von Olaf Scholz endlich auch Taten folgen können. Die gesamte Problematik bedarf jetzt einer parlamentarischen Befassung im Landtag.“

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