„Ein richtiges und wichtiges Zeichen für Rinderzüchter in Rheinland-Pfalz“

Lisa-Marie Jeckel begrüßt Gerichtsurteil zum Kugelschuss auf der Weide

MAINZ/KOBLENZ. Mit der Entscheidung, dass zwei Rinderzüchter aus Flacht im Rhein-Lahn-Kreis ihre Tiere per Kugelschuss auf der Weide töten dürfen, hat das Koblenzer Verwaltungsgericht nun bestätigt, was die FREIE WÄHLER-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz schon länger angeprangert hat: Der vom rheinland-pfälzischen Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität ausgegebene Erlass, der die Tötung von ganzjährig im Freien gehaltenen Rindern mittels Kugelschuss direkt auf der Weide beinahe unmöglich machte, verstößt gegen geltendes Recht. Dementsprechend zeigt sich die FREIE WÄHLER-Abgeordnete Lisa-Marie Jeckel sehr zufrieden mit dem Richterspruch aus Koblenz.

„Meine Kleine Anfragen und das Gerichtsverfahren vor dem Verwaltungsgericht in Koblenz zur Frage nach der Möglichkeit, Kugelschüsse auf der Weide zur Weidetierschlachtung im Rhein-Lahn-Kreis zu genehmigen, haben aufgezeigt, dass im rheinland-pfälzischen Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität nicht tierschutzgerecht und sogar entgegen geltendem Recht gearbeitet wird“, hatte Lisa-Marie Jeckel bereits zu Beginn des Prozesses ihr Unverständnis zum Ausdruck gebracht. Und das Urteil des Koblenzer Verwaltungsgerichts gibt Jeckel Recht. Denn darin heißt es zwar, dass „aufgrund der geringeren Treffsicherheit und aus Sicherheitsgründen der Kugelschuss bei Haustieren nur zur Nottötung angewendet“ werden dürfe – allerdings seien Rinder, die ganzjährig auf der Weide gehalten werden, als ausdrückliche Ausnahme anzusehen. Nach der Auffassung des Gerichts treten in diesem Fall „die gegen den Kugelschuss bestehenden Bedenken bei ganzjährig im Freien gehaltenen Rindern hinter tierschutzrechtliche Belange zurück“. Hier sei vielmehr „der Kugelschuss als das Regelverfahren“ anzusehen.

Das Gericht begründet seine Entscheidung auch damit, dass durch den Kugelschuss „dem Tier die Aufregung und Ängste erspart bleiben, die insbesondere mit dem Eingefangen-Werden und der Ruhigstellung bzw. Fixierung zur Vorbereitung des Bolzenschusses“ einhergehen. Der Kugelschuss hingegen entspreche bei korrekter Anwendung dem Gebot der möglichst schmerz-, stress- und leidensfreien Schlachtung.

„Das Urteil aus Koblenz ist ein richtiges und wichtiges Zeichen für Rinderzüchter in Rheinland-Pfalz“, äußerst sich Jeckel zufrieden. „Damit sollte nun geklärt sein, dass die Tötung per Gewehrschuss auf der Weide für alle Rinderzüchter in Rheinland-Pfalz erlaubt sein muss, wenn diese alle gesetzlichen Vorgaben einhalten“, so die FREIE WÄHLER-Abgeordnete abschließend.

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