Wie viele Bußgelbescheide wurden für Verkauf ungewogener halber Brote erlassen?

FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion fragt bei Landesregierung über Hintergründe der Praxis nach

MAINZ. Die Praxis um Bußgeldbescheide wegen von Bäckereien verkaufter halber Brote erregt die Gemüter in Rheinland-Pfalz. Das Landesamt für Mess- und Eichwesen hatte nach offenbar verdeckten Einkäufen diese Bescheide in dreistelliger Höhe ausgestellt, woraufhin etliche Bäckereien den Verkauf eingestellt haben. Die FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion sieht darin praktisch ein Verkaufsverbot. „Wenn der Kunde das verlangt und die Art und Weise des Verkaufs akzeptiert, ist es meines Erachtens kein Verstoß“, so der Fraktionsvorsitzende Joachim Streit. Er stellte nun gemeinsam mit dem wirtschaftspolitischen Fraktionssprecher Stephan Wefelscheid eine Kleine Anfrage an die Landesregierung.

Die FREIEN WÄHLER wollen erfahren, ob die Landesregierung diesen Vorgang kannte oder sogar veranlasst habe beziehungsweise wer sonst? „Wir erwarten auch eine Antwort, wie die Landesregierung diese Angelegenheit interpretiert – unabhängig davon, ob diese Praxis beendet wird“, so Joachim Streit. „Es interessiert uns auch, wie viele Bußgeldbescheide ausgestellt und seit wann die verdeckten Käufe durchgeführt wurden.“

Der wirtschaftspolitische Sprecher Stephan Wefelscheid ergänzt: „Was ein Wahnsinn! Wer den Verkauf von halben Broten untersagt, dem fehlt der Blick fürs große Ganze. Als hätte es der Bäcker nach Corona und Energiepreisexplosion nicht schon schwer genug, kommt nun die Bürokratie um die Ecke. Wer so etwas veranlasst, sollte seine eigene Dichtigkeit überprüfen! Halbes Brot bedeutet für viele Senioren und Alleinstehende vollen Service und zudem für die Käufer auch einen sorgsamen Umgang mit Lebensmitteln.“

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