Video: 48. Plenarsitzung – Herbert Drumm zum “Landesgesetz zur Änderung abfallrechtlicher Vorschriften”

Gesetzentwurf der Landesregierung

Video: Landtag RLP

Dder Umweltausschuss vom vergangenen Donnerstag hat uns verdeutlicht: In der Sache sind wir uns einig – also kurzfassen!

Das Landesgesetz zur Änderung abfallrechtlicher Vorschriften kommt zur richtigen Zeit und es gibt Abfallbetrieben ein klares Rahmenwerk an die Hand. Es geht dabei auch wesentlich um die Einführung von Restabfallanalysen, die letztlich eine klarere Trennung von Rest- und Biomüll gewährleisten sollen.

Und das ist gut so, denn auch im Sinne der Energiewende benötigen wir eine umfassende energetische und stoffliche Verwertung von Biomüll. Zusätzlich ist es wichtig, dass diese Müllsorte nicht bei der Verbrennung landet, da dafür wegen des hohen Wasseranteils eine enorme Energiemenge benötigt würde – also genau das Gegenteil von dem, was wir wollen!

Es liegt also ein sinnvoller Gesetzesentwurf der Ampel vor, ganz ohne Eingriffe ins Privateigentum! Hört! Hört!

Was für meine Fraktion von Bedeutung war, ist die Aufrechterhaltung des Prinzips der kommunalen Selbstverwaltung.

Und Herr Staatssekretär Manz hat im Umweltausschuss nachvollziehbar dargelegt, dass dieses Recht unberührt bleibt.

Denn es geht nicht darum, wie das Ziel – nämlich eine saubere, messbare und nachhaltige Mülltrennung – erreicht wird, sondern dass es erreicht wird.

Und dies unterschreiben wir gerne.

Es ist auch gut, dass die Abfallwirtschaftsbetriebe mit diesen verschärften, aber machbaren Bedingungen für Sammlung und Kontrolle konfrontiert werden. Das gibt Anlass zu neuen Ideen, veränderten Abläufen und zu Innovationen. Und auch dies ist gut.

Es gilt das gesprochene Wort.

Related Images:

Nach oben scrollen