48. Plenarsitzung – Joachim Streit zum “Landesgesetz zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes” – mit Video

Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Dazu Entschließungsantrag der FREIE WÄHLER-Fraktion

Video: Landtag RLP

Die Anhörung der kommunalen Spitzenverbände im Innenausschuss hat es noch einmal deutlich herausgearbeitet: Die zusätzliche Aufnahme von ukrainischen Bürgern, die vor den Kriegsfolgen aufgrund des Russischen Angriffskrieges aus der Ukraine zu uns kommen, hat die schwierige Situation der Kommunen als Letztverantwortliche für eine adäquate Unterbringung und Integration noch weiter verschärft.

Und die in der Sitzung von Bund und Ländern am 10. Mai 2023 vereinbarte Absicht, dass Bund und Länder bis November 2023 miteinander klären wollen, wie die zukünftige Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der Fluchtaufnahme durch Länder und Kommunen ausgestaltet werden kann, ist aus meine Sicht ein glattes Scheitern einer Migrationspolitik, die den Namen nicht verdient.

Aus Sicht der FREIEN WÄHLER bedarf es hier einer zeitnahen und zukunftsfesten Regelung, bei der sich die finanzielle Unterstützung des Bundes an den Zugangszahlen der Geflüchteten orientiert. Sonst könnte es stürmischer Herbst werden – wenn Kommunen den Offenbarungseid leisten müssen.

Ich erneuere meine gebetsmühlenartig vorgetragene Forderung, dass das Land die Kommunen nicht im Stich lassen darf. Die vorhandenen Kapazitäten sind nicht ausreichend, die Haushalte der Kommunen auf Kante genäht. Die Kommunen sind am Limit. Wenn der Bund nicht mehr zusteuert, muss das Land handeln, um seine Kommunen zu unterstützen und für eine auskömmliche Finanzierung sorgen. Und das mit dauerhaften Lösungen und nicht nur für dieses Jahr!

Doch es geht nicht nur ums Geld, sondern auch um den notwendigen Wohnraum – und der ist nicht vorhanden. Alle anmietbaren Hotels sind angemietet, alle verfügbaren Wohnungen belegt, Lösungen mit Containern sind teuer, unabhängig davon, dass diese den Kommunen fehlen und Lieferzeiten bis zu einem halben Jahr betragen.

Zusätzlich sind die für die Flüchtlingsunterbringung und Flüchtlingsbetreuung eingesetzten kommunalen Mitarbeiter bereits über die Belastungsgrenze im Einsatz und weiteres Personal ist nicht in Sicht. Die Verzweiflung kommunal Verantwortlicher ist groß.

Wichtigste Forderungen der FREIEN WÄHLER bleiben, dass nur Menschen mit Bleibeperspektive den Kommunen zugewiesen werden dürfen. Und es ist für alle Asylsuchenden und Kriegsflüchtlinge eine strenge Residenzpflicht auszusprechen, damit keine Binnenmigration in die Städte erfolgt.

Aktuell sind etwa 8.000 Personen in Rheinland-Pfalz abzuschieben. Diese sind in speziellen Abschiebeeinrichtungen für die Abschiebung unterzubringen. Dann entfällt die von den Kommunen umzusetzenden Integrationsleistungen und es bleibt Raum, um den berechtigt Asylsuchenden Integrationsleistungen zu gewähren. Zusätzlich werden die Ausländerämter entlastet.

Unsere Forderungen lauten daher:

1.      Bund und Land müssen gemeinsam die Vollkosten für Flüchtlinge übernehmen.

2.      Das Land darf bei den zugeführten Bundesmitteln selbst keine Mittel für eigene Maßnahmen verwenden und hat alle Bundesmittel an die Kommunen durchzureichen.

3.      Das Land muss Ankerzentren einrichten, damit nicht mehr so viele Flüchtlinge in die Gemeinden kommen.

4.      Nur Menschen mit Bleibeperspektive dürfen den Kommunen zugewiesen werden.

5.      Es ist für alle Asylsuchenden und Kriegsflüchtlinge eine strenge Residenzpflicht auszusprechen, damit keine Binnenmigration in die Städte erfolgt.

6.      Die Bundesregierung wird seitens des Landes aufgefordert, sich für eine konsequente Anwendung des Dublin III-Abkommens für eine bessere Verteilung in Europa eizusetzen.

Es gilt das gesprochene Wort.

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