47. Plenarsitzung – Helge Schwab zu “Kindertagespflege in Rheinland-Pfalz stärken: Kostenbeteiligung des Landes für mehr Betreuungsgerechtigkeit und finanzielle Entlastung von Kommunen und Eltern”

Antrag der AfD-Fraktion

Für die FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion gilt: Wir setzen uns für Vielfalt in der Betreuungslandschaft ein.

Das heißt: Allen Familien soll eine vielfältige Auswahl an Betreuungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Und die Kindertagespflege komplettiert dabei das Angebot der frühkindlichen Erziehung und Bildung.

Und ja: Sowohl in Kindertagesstätten als auch in der Kindertagespflege steht eine qualitativ hochwertige Betreuung und Bildung der Kinder im Mittelpunkt. Dafür möchten wir uns bei allen Beteiligten vor Ort bedanken.

Aber es gibt Unterschiede.

Und diese Unterschiede wurden erst zuletzt in der Westricher Rundschau vom 15.06. beschrieben. Dort berichtete eine „Tagesmutter aus Leidenschaft“ – gab Einblick in ihren Alltag und den organisatorischen Rahmen der Kindertagespflege.

Schauen wir hinein: Die Tagesmutter betreut in ihren privaten Räumlichkeiten bis zu fünf Kinder. In ihrem individuellen Fall sind die Öffnungszeiten täglich von 7.30 bis 14 Uhr – die Zeiten und Wochentage können jedoch von Tagespflegekraft zu Tagespflegekraft variieren. Der Anspruch auf eine durchgängige siebenstündige Betreuung muss dabei nicht erfüllt werden. Vor Ort gibt die Tagesmutter alle Regeln und Strukturen vor: Übernimmt die alleinige Verantwortung. In einem Vorgespräch tauschen sich Eltern und Tagespflegekraft über die jeweiligen Vorstellungen aus. Es geht um Bedürfnisse und Wünsche, wie die Kinder vor Ort betreut und gefördert werden. Und wenn alles passt – Sympathie und das beidseitige Einverständnis zu den Rahmenbedingungen –, wird ein Vertrag inklusive Kündigungsfrist geschlossen.  

Richtig gehört!

Ein Vertrag zwischen Eltern und Tagespflegeperson mit Kündigungsfrist. Das ist ein großer Unterschied zur institutionellen Betreuung in Kindertagesstätten. Denn durch die Institutionalisierung wird in einem besonderen Maße Rechtssicherheit und Schutz, Vergleichbarkeit und Kontinuität geboten. Und während einige Eltern die verlässliche Struktur in einer Kindertagesstätte bevorzugen, schätzen andere die familiennahe und flexible Umgebung der privaten Kindertagespflege.

Beide Betreuungsmodelle haben ihre Berechtigung.

Die Eltern können sich entscheiden – für ein privates oder institutionalisiertes Angebot. Abschließend möchte ich gern noch auf einen weiteren Punkt eingehen: Es steht im Antrag geschrieben: Die Kindertagespflege kann angesichts des wachsenden Fachkräfte- und Kapazitätsmangels in Kitas eine Alternative darstellen. Hier möchte ich deutlich werden: Kindertagespflege darf nicht zum Lückenbüßer für fehlende Kita-Plätze werden. Uns erreichen Nachrichten von Eltern, die keine Zusage für einen Kita-Platz erhalten haben, mit Klage drohen und ihnen daraufhin ein Platz in einer Kindertagespflege angeboten wird.

Hier passiert etwas aus der Not heraus.

Die Tatsache, dass in einigen Regionen Kita-Plätze knapp sind, sollte nicht dazu führen, dass die Kindertagespflege als zweitrangige Option betrachtet wird. Das wird der Kindertagespflege nicht gerecht. Sie soll eine Möglichkeit sein, für die sich Eltern bewusst entscheiden dürfen. Es braucht eine echte Wahlfreiheit, welche Betreuungsform für die jeweilige Familie die richtige ist. Für die Kindertagespflege bedeutet das: Es braucht Wertschätzung, mehr Werbung für das familiennahe Betreuungsangebot und gerne auch eine stärkere Vernetzung zwischen Kindertagespflegepersonen und Kindertagesstätten.

Und für die institutionelle Betreuung bedeutet das: Die Fachkräftegewinnung und der Ausbau der Kita-Plätze müssen nach wie vor höchste Priorität haben. Unter diesen Voraussetzungen würden wir von gleichberechtigten Angeboten in der Kindertagesbetreuung sprechen. Ihr Antrag ist aus unserer Sicht abzulehnen.

Es gilt das gesprochene Wort.

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