Gesetzentwurf der CDU-Fraktion
Als die Kollegen von der CDU vor wenigen Monaten ein Anhörverfahren zu ihrer Gesetzesänderung am Nahverkehrsgesetz vorgeschlagen haben, war das Stöhnen bei den regierungstragenden Fraktionen deutlich vernehmbar. Ja, man könnte meinen, eine Seite des Ausschusses für Klima, Energie und Mobilität war kurzzeitig ob der Dreistigkeit der widerspenstigen Oppositionellen paralysiert. Nach dem Anhörverfahren ist jedoch klar – und das war es dem Kenner der Materie bereits im ersten Moment -, wie dieses Stöhnen eigentlich zu deuten war. Es galt nicht dem erheblichen Arbeitsaufwand, den ein solcher Vorgang mit sich bringt, sondern es war Ausdruck purer Angst, im Rahmen einer Expertenanhörung erneut am Nasenring durch die Manege geführt zu werden. Genau das geschieht nämlich regelmäßig, wenn die Regierung mit externem Sachverstand konfrontiert wird.
Was diesen Tagesordnungspunkt betrifft, so haben wir als FREIE WÄHLER-Fraktion eine klare Meinung: Der Halbsatz „in den Grenzen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit“ ist zu streichen und dem Gesetzesentwurf der CDU werden wir zustimmen. Besonders überzeugend beim Anhörverfahren waren die Einlassungen des ehemaligen vorsitzenden Richters am Oberverwaltungsgericht, Manfred Stamm. Demnach müssen Aufgabeträger die ihnen gesetzlich übertragene Pflichtaufgabe – Stichwort Daseinsvorsorge – unabhängig von ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit wahrnehmen. Er hat an einem anschaulichen Beispiel ausgeführt, was es bedeuten würde, entsprechende Aufgaben von der finanziellen Leistungsfähigkeit der Aufgabenträger abhängig zu machen.
Mit Erlaubnis darf ich aus seiner Stellungnahme zitieren: “Würde man dies z.B. bei den Aufgaben der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung, der Kindertagesbetreuung und sonstigen pflichtigen Selbstverwaltungsaufgaben tun, wäre die Daseinsvorsorge in den Gemeinden und Gemeindeverbänden mit eingeschränkter finanzieller Leistungsfähigkeit in existentiellen Bereichen nicht mehr ohne weiteres rechtlich gewährleistet.“
Es ist diese kalte juristische Logik, der wir in einem Rechtsstaat aus guten Gründen folgen. Hier gibt es demnach keinen Spielraum. Unsere Gemeinden und die rheinland-pfälzischen Verkehrsbetriebe brauchen verlässliche Finanzierungszusagen und Rechtssicherheit, um den ÖPNV zukunftsfest aufzustellen. Was Sie bieten, ist ein noch nie da gewesener Zusatz beim Thema Pflichtaufgabe, der sie dazu befähigen soll, Ihre landeseigene Finanzierungspflicht einzuschränken. Deswegen wiederhole ich: Der Zusatz „in den Grenzen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit“ muss gestrichen werden.
Meine Damen und Herren, das Nahverkehrsgesetz und der immer noch nicht vorliegende Nahverkehrsplan begleiten den gesamten Landtag, den entsprechenden Ausschuss und alle, die am rheinland-pfälzischen ÖPNV beteiligt sind, bereits zu lange. Es gibt etliche Dinge, über die wir uns in diesem Haus in Zusammenhang mit dem ÖPNV austauschen müssten. Umso ernüchternder ist es, sich heute mit einem bewusst veranlassten handwerklichen Fehler auseinandersetzen zu müssen.
Einem Punkt, der mir besonders wichtig erscheint, möchte ich deswegen noch einmal Nachdruck verleihen. Für Sie und mich, die wir uns hier privilegiert im Plenarsaal zusammen zu finden, sind die 49 Euro für das Deutschlandticket leistbar. Gleichzeitig sind wir ohnehin nicht zwangsweise auf den ÖPNV angewiesen. Bei Schülern, Auszubildenden und Studenten sieht es hingegen anders aus. Für diese Gruppe braucht es nun dringend eine einheitliche Lösung, die da lautet: Kostenloses Ticket.
Dieses Ziel lässt sich nach meinem Dafürhalten auf zwei Wegen erreichen. Entweder Sie gehen als Landesregierung voran und finanzieren ein solches Ticket in Eigenregie. Oder Sie bekennen sich grundsätzlich zur Kostenfreiheit des Deutschlandtickets für Schüler, Studenten und Azubis und wirken zeitnah auf einen gemeinsamen Vorschlag mit dem Bund und den restlichen Ländern hin. Das ist allemal sinnvoller, als sich mittels juristischer Winkelzüge vor dem Konnexitätsprinzip zu drücken.
Es gilt das gesprochene Wort.