Auch beim Windenergieflächenbedarfsgesetz liegt die Rote Laterne bei Rheinland-Pfalz

MAINZ. Das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) schreibt den Bundesländern sogenannte Flächenziele zur Bereitstellung für Windkraftanlagen vor. Bis Ende 2027 muss Rheinland-Pfalz 1,4% und bis Ende 2023 2,2% der Landesfläche für solche Vorhaben bereitstellen. Aus einem aktuellen Dokument der „Fachagentur Windenergie an Land“ (Stand: 25.04.2023) geht allerdings hervor, dass die rheinland-pfälzischen Planungen mit denen der anderen Bundesländer nicht Schritt halten können.

Hierzu der Vorsitzende der FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion, Joachim Streit: „Bereits im Januar wurde dieses Thema im Ausschuss für Klima, Energie und Mobilität aufgegriffen. Dabei hielt sich die Landesregierung jenseits der Ankündigung einer Task Force merkwürdig bedeckt. Nun ist auch klar, warum: Während andere Bundesländer sich über eigene Gesetze ambitionierte Fristen gegeben haben, bleibt das entsprechende Feld in der Tabelle der Fachagentur Windenergie an Land bei uns in Rheinland-Pfalz leer. Gleiches gilt für die Zuständigkeit der Planungsebene und die Art der Umsetzung des WindBG. Es ist zum unrühmlichen Stilmittel der Landesregierung geworden, der Musik stets hinterherzulaufen.“

Der energiepolitische Sprecher der FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion, Patrick Kunz, ergänzt: „Auch aus SPD-Kreisen lässt sich vernehmen, dass es auf kommunaler Ebene an Informationen mangele. So werden dort Diskussionen geführt, die Ausweisung von Vorrangflächen – die mitunter aufgrund der Erstellung notwendiger Gutachten kostspielig sind – aufzuschieben, in dem Glauben, Ende 2027 ohnehin zu entsprechenden Maßnahmen gezwungen zu werden. Das ist aber falsch und gefährlich. Denn wenn die Flächenziele nicht fristgerecht erreicht werden, können nahezu wahllos Windräder aufgestellt werden. Das ist nicht im Interesse unserer Bürger.“

Die FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion wird deswegen eine kleine Anfrage an die Landesregierung stellen. „Das Verfehlen der Vorgaben aus dem WindBG kann weitreichende Folgen für die Kulisse unserer Landschaften nach sich ziehen. Die Landesregierung muss unmittelbar und in Absprache mit den Kommunen einen Fahrplan entwickeln, der sicherstellt, die rechtlichen Hürden nicht zu reißen. Diesen Prozess möchten wir FREIE WÄHLER mit einer kleinen Anfrage an die Landesregierung anstoßen – in der Erwartung, eindeutige Aussagen hinsichtlich bereits begonnener Aktivitäten der involvierten Ministerien im Rahmen des WindBG zu erhalten,“ so Joachim Streit.

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