Anhebung der Wegstreckenentschädigung muss der aktuellen Teuerungsrate Rechnung tragen

Joachim Streit unterstützt Stellungnahme der Steuer-Gewerkschaft und des Beamtenbundes

MAINZ. Beim Anhörverfahren zum „Landesgesetz über die Gewährung einer Energiepreispauschale an Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sowie zur Änderung reise- und umzugskostenrechtlicher Vorschriften“ im Haushalts- und Finanzausschuss stand die Anpassung der Wegstreckenentschädigung im Zentrum der Debatte.

Der Vorsitzende und haushaltspolitische Sprecher der FREIE-WÄHLER-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, Joachim Streit, bezieht hierzu deutlich Stellung: „Die Vertreter der Deutschen Steuer-Gewerkschaft und des Deutschen Beamtenbundes haben den Nagel auf den Kopf getroffen. Es bedarf einer Anpassung an aktuelle Indizes und damit bewegen wir uns bei 50 Cent pro Kilometer. Wenn das private Fahrzeug dem Dienstherrn zur Verfügung gestellt wird, dann mit einer angemessenen Entschädigung. Die Bereitstellung eigener dienstlicher Fahrzeuge käme das Land deutlich teurer.“

Joachim Streit ergänzt: „Nordrhein-Westfalen macht es vor: Es ist nicht mehr zeitgemäß, Fahrten – beispielsweise im Zuge von Betriebsprüfungen – erst ab der Dienststelle abzurechnen. Sascha Dietz von der Deutschen Steuer-Gewerkschaft hat von extremen Fällen berichtet, in denen Beamte aufgrund eines ungünstigen Wohnorts regelmäßig etliche Kilometer auf eigene Kosten bezahlen müssen. Das ist kein haltbarer Zustand. Im Übrigen gilt das auch für das Zwei-Klassen-Modell zwischen Anwärtern und ausgebildeten Beamten. Wenn beide zum gleichen Ziel fahren, kann der Anwärter lediglich die Hälfte der Kosten geltend machen. Diese Ungleichbehandlung gilt es durch eine unterschiedslose Anhebung der Wegstreckenentschädigung zu beenden!“

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