Gesetzentwurf der Landesregierung (plus Änderungsanträge der FREIE-WÄHLER-Fraktion und der CDU-Fraktion)
In Ergänzung des vorliegenden Gesetzesentwurfs hat vor allem die Anhörung am 15. Februar einige zusätzliche Gesichtspunkte gebracht, die nur teilweise mit der jetzt zur Abstimmung stehenden Vorlage gelöst werden können. Durch unseren Änderungsantrag möchten die FREIEN WÄHLER vor allem eine weitere Hürde bei der Umsetzung von kommunalen Planungen und Vorhaben verhindern: das „muss“ einer Beteiligung von Jugendlichen wirft mehr Fragen als Antworten auf. Zunächst muss der Gemeinderat feststellen, ob ein für Jugendliche relevantes Vorhaben oder eine relevante Planung vorliegt, die auch noch deren Interessen berühren.
Erst dann soll in den zwingenden Beteiligungsprozess eingestiegen werden und ein formelles Verfahren als Folge durchgeführt werden. Die Anhörung hat eindeutig belegt, dass ein solches Vorgehen kontraproduktiv ist, sondern auf freiwilliger Basis eine viel zielführendere Beteiligung möglich ist. Die Leitung einer kommunalen Verwaltung ist dabei gut beraten, vor weitreichenden Vorhaben und Planungen „alle“ mit der Entscheidung tangierten Gruppen –Kinder, Jugendliche, Berufstätige, Rentner oder auch Unternehmer – im Vorfeld zu involvieren und zu hören und zwar auf freiwilliger Basis.
Ein „muss“ tangiert auch die freie Meinungsbildung der gewählten Ratsmitglieder, die sich durch einen vorgelagerten verpflichtenden Prozess in ihren Optionen beeinträchtigt sehen könnten. Auf die möglichen Risiken in rechtlicher Hinsicht haben wir bereits in der Begründung des Antrages hingewiesen. Wir bitten Sie daher, unserem Änderungsantrag ihre Zustimmung zu geben!
Im Übrigen stimmen die FREIEN WÄHLER den vorgelegten Änderungen des Landesgesetzes zu.
Es gilt das gesprochene Wort.