Welchen Stellenwert das Thema der großen Anfrage für die Kollegen der CDU hat, haben diese in den vergangenen Monaten eindrucksvoll unter Beweis gestellt. Ausschuss für Ausschuss haben die Kolleginnen und Kollegen der CDU die jeweiligen Fachressorts immer mit denselben Fragen gequält: Warum kann man keine monatlichen Vergleiche ziehen? Wie können sie faktisch garantieren, dass tatsächlich 15 Prozent eingespart wurden? Und, weil die ersten beiden Fragen meist nur schwammig beantwortet wurden, jüngst auch meine eigenen Fragen im Ausschuss unzureichend oder gar nicht beantwortet werden, muss man die Frage stellen: Haben sie ihren Laden eigentlich im Griff?
Die Antworten, die seitens der Landesbehörden und Dienststellen im Rahmen der großen Anfrage veröffentlich wurden – sei es zu Einsparungen bei Strom und Gas oder bei der Außenbeleuchtung – klingen nicht minder gequält. Ich muss zugeben: Ich habe durchaus Verständnis für das Seufzen, das zwischen den Zeilen – und manchmal sind das verdammt wenige Zeilen – zu vernehmen ist.
Denn, meine Damen und Herren, die wichtigste Frage wird in der großen Anfrage nicht gestellt. Warum erst jetzt? Warum erst im Zuge der Ukrainekrise? Man müsste doch meinen, dass eine Landesregierung – gerade eine mit Beteiligung der Grünen – nicht erst im Zuge einer drohenden Gasmangellage ein Konzept zum Energiesparen entwickelt, sondern dass sich ein solches Konzept bereits im Rahmen der Klimaziele des Landes in der alltäglichen Umsetzung befindet. So wundert es auch nicht, wenn man sich die Antwort des Arbeitsgerichts Ludwigshafen auf die Frage nach Maßnahmen zur Reduzierung der Innenbeleuchtung ansieht: „Appelle zur Energieeinsparung in der Beleuchtung werden in regelmäßigen Abständen wiederholt“. Solch unbefriedigende Aussagen finden sich in Masse in der Antwort zur großen Anfrage.
Jedoch kann man das nicht den Justizvollzugsanstalten, den Arbeitsgerichten oder den Landesämtern für Umwelt zum Vorwurf machen. Und dass Energie gespart werden kann, meine Damen und Herren, haben doch die Zahlen in den Abrechnungen klar deutlich gemacht. So liegt im Bereich des Bildungsministeriums für angemietete Büroflächen im MVB-Gebäude der Stromverbrauch im Jahr 2019 noch bei ca. 20.700 kWh und im Jahr 2021 nur noch bei ca. 17.100 kWh. Für die angemieteten Räume des Pädagogischen Landesinstituts für Seminare wurden bei den Heizkosten 2018 noch durchschnittlich 29.000 kWh verbraucht. 2021 sank der durchschnittliche Verbrauch auf unter 17.000 kWh. Die Einsparungen in den angemieteten Räumen und Flächen sind in der Antwort klar ersichtlich.
Womöglich hat sich die Landesregierung wieder einmal zu sehr selbst gefeiert, anstelle zu prüfen, wie und woher die Sparmaßnahmen kamen und in welchem Umfang sich diese auch in ihren eigenen Gebäuden anwenden lassen. Das Versagen liegt einzig und allein bei der Landesregierung, die die ominöse Task Force viel zu spät damit beauftragt hat, den nicht minder ominösen Leitfaden „Gas- und Stromeinsparungen in Landesverwaltung, Kommunen, Unternehmen und Privathaushalten“ zu erstellen. Daraus erklärt sich auch die Heterogenität der Maßnahmen, die von den jeweiligen Ressorts und den ihnen unterstehenden Behörden getroffen wurden.
Die einen appellieren, die anderen haben konkrete Pläne bereits in der Umsetzung und das Amtsgericht Montabaur antwortet auf die Frage, welche Aufforderungen zum Energiesparen seit dem 30. März 2022 veröffentlicht wurden: „Im Rahmen der ,Corona-Lagemeldung’ auf Stoßlüftung hingewiesen.“ Kurzum: Die Antworten der großen Anfrage eröffnen ein Bild absoluter Plan- und vor allem Führungslosigkeit. Aus der Vergangenheit haben wir also gelernt, dass der Krieg in der Ukraine und seine Folgen für unsere Energiewirtschaft ein Versäumnis zu Tage gefördert haben. Nämlich das Versäumnis, einheitliche Richtlinien für die Ministerien und alle nachgelagerten Behörden zu entwickeln, diese auch konsequent umzusetzen, auf die Gegebenheiten der jeweiligen Gebäude anzupassen und stetig einem Monitoring zu unterwerfen.
Wichtiger ist jedoch, welche Schlüsse daraus für die Zukunft gezogen werden. Dass erst jetzt eine PV-Offensive auf den Dächern von Landesimmobilien gestartet oder erst jetzt in vielen Immobilien auf LEDs sowie Bewegungsmelder in den Gebäuden umgerüstet wird, bescheinigt der Landesregierung eine inakzeptable Trägheit in einem Bereich, in dem sie eigentlich Vorreiterin sein sollte. Nachlässigkeiten von gestern müssen dem Pioniergeist von morgen weichen, sodass die Klimaziele von Rheinland-Pfalz nicht nur durch den Ausbau der Erneuerbaren Energien, sondern auch durch kluge Einsparmaßnahmen flankiert, von innovativer Technik und pragmatischen, einheitlichen Vorgaben erreicht werden.
Meine Damen und Herren, das Problem der CDU bestand nicht darin, dass sie die 15 Prozent erreicht oder nicht erreicht haben. Das Problem der CDU bestand darin, dass Sie mit breit geschwellter Brust verkündeten, die 15 Prozent erreicht zu haben, ohne das faktisch belegen zu können. Wie denn auch, wenn die Zahlen fehlen. Wenn Sie und ihre Mitarbeiter also nicht weiter mit den Fragen der CDU zu diesem Thema gequält werden wollen, dann schaffen sie eine ordentliche Datenbasis und standardisierte Energiesparkonzepte. Damit die Landesregierung endlich das wird, was sie sein soll: eine Avantgarde in der Energiewende.
Es gilt das gesprochene Wort.