MAINZ. Die Enquete-Kommission (EK) übernimmt nach Auffassung der FREIEN WÄHLER Aufgaben, die dem sogenannten Strukturierungsauftrag des Innenministeriums obliegen. Damit erledigt die EK die Aufgaben, die vom Innenministerium schon vor der Flut hätten erledigt werden müssen. Mit Schuld daran trägt auch die Nichteinberufung des Landesbeirats für Brand- und Katastrophenschutz. „Vollkommen unverständlich ist es für mich, ein neues Landesamt für Katastrophenschutz zu gründen, ohne den Landesbeirat und die ganze Gruppe der Brand- und Katastrophenschutzinspekteure einzuberufen“, kritisiert Joachim Streit, Vorsitzender FREIE-WÄHLER-Landtagsfraktion und Obmann in der Enquete-Kommission „Zukunftsstrategien und Katastrophenvorsorge“.
Die CDU hatte erstmals ein solches Landesamt ins Spiel gebracht. Der damalige Innenminister Roger Lewentz griff das Thema auf, ohne den Bericht der Kommission abzuwarten – und dann erfolgte die Aufnahme in deren Zwischenbericht. Joachim Streit: „Das Vorpreschen des Innenministers ist zu kritisieren, da er damit die Arbeit der EK missachtete – ebenso wie auch die Aufgabe dieses Landtags und seiner gewählten Abgeordneten. Diese hätten zuerst über die Ergebnisse der EK informiert werden müssen, um dann auch die Ergebnisse zu beschließen!“
Sinnvoll wäre es, im ganzen Land Verwaltungsstäbe und Technische Einsatzleitungen zu etablieren und regelmäßig – auch überregional (u.a. Nachbarbundesländer, Nachbarstaaten) – zu üben. Die FREIEN WÄHLER begrüßen die künftige Umwidmung zur staatlichen Auftragsangelegenheit und sehen auch die Hauptamtlichkeit des Brand- und Katastrophenschutzinspekteurs (BKI) als unabdingbar. Mit dem Landesgesetz für Brand- und Katastrophenschutzgesetz (LBKG) besteht bereits die Strukturvorgabe des Landes. Eine personelle Aufrüstung hat bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) stattzufinden, denn das Land muss die Fachaufsicht übernehmen, damit eine kontrollierbare Pflicht entsteht. Dazu gehört auch eine lokale und landesweite verpflichtende Gefährdungsanalyse mit der damit verbunden verpflichtenden Gefahrenabwehrplanung, die in regelmäßigen Abständen einer Überprüfung zu stellen ist. Die Lagefeststellung kann an den bisherigen Integrierten Leitstellen erfolgen.
„Die Flutkatastrophe in der Nacht vom 14. auf den 15. Juli 2021 hat uns deutlich gezeigt, dass die Lagefeststellung und Lageerkundung bei der ADD, im Innenministerium und im Umweltministerium versagt haben. Wir benötigen ein landeseinheitliches System, um den taktischen Einsatzwert der einzelnen Katastrophenschutz-Einheiten im operativen Schwarm zu erhöhen. Dazu gehören auch zu gründende Katastrophenschutz-Einheiten auf Ebene der Rettungsdienstbereiche, die bei Großschadenslagen zum Einsatz kommen oder als schnelle Eingreifgruppen Versorgungslücken in bestimmten Bereichen schließen. Hierzu benötigen wir auch dislozierte Materiallager“, erklärt der FREIE-WÄHLER Obmann.