33. Plenarsitzung – Helge Schwab zum „Landesgesetz zur Änderung des Heilberufsgesetzes“ (Gemeinsamer Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis90/Die Grünen, FDP, CDU und FREIE WÄHLER) – mit Video

Video: Landtag RLP

Ich beschränke mich bei meinen Ausführungen auf den ursprünglichen Grund der nun vorliegenden Gesetzesänderung.

Dem Schutz unserer Kinder – dem Kindeswohl.

Es mag sich für Außenstehende seltsam darstellen, wenn eine Oppositionspartei einen Antrag einbringt, dieser in einer Anhörung durch alle Experten unterstützt und befürwortet wird, um in der darauffolgenden Ausschusssitzung bei Enthaltung der Opposition, durch die regierungstragenden Parteien abgelehnt zu werden. So ist eben die Demokratie. Manchmal müssen formale Wege beschritten werden, die zunächst unlogisch klingen. Und am Ende wird dann hoffentlich doch alles gut.

An dieser Stelle danke ich nochmals dem Sachverständigen der SPD-Fraktion, Herrn Dr. Günther Matheis, der den Ursprünglichen Gesetzentwurf der CDU in seiner Anhörung ausdrücklich begrüßt hat. Und Frau Dr. med. Katharina Ketteler, der Sachverständigen der CDU, die uns ermahnt hat, dass jeder Monat der Verzögerung dieses Gesetzes weitere Kinder gefährden wird. Selbstverständlich danke ich an dieser Stelle ganz besonders Herrn Dr. med. Ralf Kownatzki, der für uns FREIE WÄHLER als Sachverständiger dazu beigetragen hat, dass es künftig bei Kindeswohlgefährdung eine straffreie Möglichkeit des Austausches innerhalb der Ärzteschaft geben wird.

Die Regierungstragenden Fraktionen haben nun gemeinsam mit der CDU und der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion den nun zur Abstimmung stehenden Gesetzentwurf eingebracht. Ein Gesetz, welches von Grund an auf einer breiten demokratischen Basis aufbaut. Im § 22a Absatz 2 ist nun zu lesen: „Kammermitglieder nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 sind zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung befugt, sich im Rahmen eines fallbezogenen interkollegialen Austauschs zu offenbaren, wenn sich in Ausübung ihres Berufes ein Verdacht ergibt, dass eine Minderjährige bzw. ein Minderjähriger von physischer, psychischer oder sexualisierter Gewalt oder Vernachlässigung betroffen ist. Die Befugnis umfasst soweit im Einzelfall erforderlich auch die Übermittlung der dafür erforderlichen Daten.“

Dies bedeutet, dass es künftig, wie durch Herrn Dr. Kownatzki gefordert, straffrei möglich sein wird, ja, sogar erwartet wird, sich im Verdachtsfall interkollegial auszutauschen, um einem möglichen Ärztehopping zur Verschleierung von Straftaten vorzubeugen. Im Namen der FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion danke ich Ihnen, werte Kolleginnen und Kollegen, dass wir heute gemeinsam ein weiteres Gesetz zum Schutz der Schutzbedürftigsten in unserer Gesellschaft auf den Weg bringen.

Heute beschließen wir in Rheinland-Pfalz einen längst fälligen Meilenstein in Sachen Kinderschutz.

Es gilt das gesprochene Wort.

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