33. Plenarsitzung – Joachim Streit zum „Landesgesetz zur Neuregelung der Finanzbeziehungen zwischen dem Land und den kommunalen Gebietskörperschaften (Landesfinanzausgleichsgesetz / LFAG) – (Gesetzentwurf der Landesregierung) – mit Video

Video: Landtag RLP

Den heutigen Tagesordnungspunkt gäbe es nicht ohne die Klagen der Kommunalen Familie beim Verfassungsgerichtshof (VGH) des Landes Rheinland-Pfalz. In zwei Entscheidungen stellte der VGH die Verfassungswidrigkeit der Landeshaushaushalte fest. Das heißt anderthalb Jahrzehnte wurde in RLP verfassungswidrig regiert. Von daher ist es richtig, ein neues LFAG auf den Weg zu bringen.

Folgende Kritikpunkte hatte der VGH:

• Ausgleich muss bedarfsgereicht und aufgabenangemessen sein
• Tranzparenz
• Beteiligung
• Prozedurale Absicherung
• Partnerschaft
• Symmetrie
• Horizontale Gerechtigkeit
• Unterstützung bei dem Problem der Altschulden

Als Frau Ministerin Ahnen vor einem knappen Jahr an dieser Stelle das Altschuldenthema aufwarf, konnten unsere rheinland-pfälzischen Kommunen optimistisch in die Zukunft blicken. Ich sehe aber die Hoffnung der kommunalen Familie schwinden, da bei der Altschuldenlösung die Ortsgemeinden nicht hinreichend unterstützt werden und sie beim heutigen LFAG mit den Verbandsgemeinden die Verlierer sind.

Transparent ist das Verfahren nicht: Alleine bei der Ermittlung der Mindestfinanzausstattung werden beim Mindestbedarf Cluster gebildet, es findet ein vorheriger Abzug statt, dann wendet man ein Korridorverfahren im Medianprinzip an, anstatt finanzarithmetisch auf das Mittelwertprinzip zu gehen. Es gibt Untergruppen sowie gemeinsame Gruppen und Teilgruppen nach Größenklassen, um die Verwirrung komplett zu machen. Transparenz sieht anders aus!

Obwohl der Mindestbedarf nach fünf Teilschlüsselmassen (Kreisfreie Städte, VGfreie Städte, Verbandsgemeinden, Ortsgemeinden, Landkreise) ermittelt wird, erzwingt man eine Erhöhung der Nivellierungssätze ohne Rücksicht auf die Größe der Kommunen. Man wendet in unseliger Gleichmacherei den Bundesdurchschnitt für die Hebesätze bei Grund- und Gewerbesteuern an. Das ist vollkommen unlogisch, wenn ich nämlich beim Bedarf die Ortsgemeinden von den Oberzentren trenne, beim Nivellierungssatz aber Dierfeld mit elf Einwohnern in den Bundesschnitt mit Dortmund mit rund 588.000 Einwohnern in einen Topf lege. Die angewandten Grundsätze des neuen LFAG sind damit falsch und benachteiligen die Ortsgemeinden.

Der Zeitpunkt der Erhöhung ist allerdings problematisch, da es sinnvoller gewesen wäre, die Erhöhung in die Zeit der ersten Evaluation zu schieben. Die erste Evaluation müsste dann auch im Jahre 2024 erfolgen, um haushaltsnah nachzusteuern. Bei der neuen Zusammensetzung der Finanzausgleichsmasse kommt dem Symmetrieansatz ein wichtiger Teil zu. Er hat zum Ziel zwischen den Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben des Landes und der kommunalen Gebietskörperschaften ein symmetrisches Verhältnis anzustreben. Alle 3 Jahre soll dann ein Gutachten Veränderungen beim beschriebenen Verhältnis feststellen. Danach soll nur alle fünf Jahre evaluiert werden. Drei Jahre sind in der heutigen Zeit ein viel zu langer Zeitraum. Es ist jedes Jahr zu begutachten und nachzusteuern. Die Daten sind per Knopfdruck heute alle verfügbar. Ich muss nicht drei oder fünf Jahre warten, wenn mir an Partnerschaft und Augenhöhe gelegen ist.

Die Kommunalen Spitzenverbände sprechen beim Symmetrieansatz von „Ergebnisdesign“, da die Gesamthöhe des KFA über die Berechnung der Mindestfinanzausstattung sonst augenscheinlich zu niedrig wäre. Das ermittelte Defizit für die investive Rechnung liegt bei 753 Mio. Euro. Hinzu kommt ein Zuschlag von 5% für das Jahr 2023, also 38 Mio. €. Nicht nur, dass mit den 38 Mio. Euro der Investitionsstau der rheinland-pfälzischen Kommunen nicht abgebaut werden kann, – der 5%tige Zuschlag kann die aktuelle Teuerungsrate in allen Bereichen nicht ansatzweise auffangen.

Am 9. November hat uns nun die grundsätzlich erfreuliche Nachricht erreicht, dass der KFA einen weiteren Aufwuchs von 82 Millionen Euro erfährt, resultierend aus der gestiegenen Steuerkraft der Kommunen in diesem Jahr. Damit steigt die Finanzausgleichsmasse im Vergleich zum Vorjahr um 357 Millionen Euro. Damit ist eine Forderung der FREIEN WÄHLER zum Landeshaushalt 2022 erfüllt, nämlich 300 Millionen Euro mehr. Allerdings wird im Doppelhaushalt im Jahr 2024 die Summe wieder um 130 Millionen gesenkt. Das ist dauerhaft zu wenig!

Beim Anhörverfahren zur Neuregelung des LFAG übten alle Gutachter Kritik am neuen LFAG. Man konnte die von den regierungstragenden Fraktionen bestellten Gutachter gar nicht erkennen, da wirklich alle Kritik übten. Da zwischen der Anhörung und der vom VGH bestimmten Frist 1.1.2023 für ein neues LFAG zu wenig Zeit lag, gibt es keinen Raum, um die mannigfaltigen Bedenken der Experten zu berücksichtigen und den Gesetzesentwurf tiefgreifend zu überarbeiten.

So sieht gute Regierungsarbeit nicht aus.

Die Ratschläge der Experten verpufften genauso ungehört wie die Einwände von der Opposition, Bürgermeistern und Landräten. Völlig unbeirrt halten Sie an Ihrer Vorlage fest, denn der Änderungsantrag zum Gesetzesentwurf folgt letztlich nur Entscheidungen des Bundes. Kürzlich haben uns neue Zahlen aus dem Innenministerium erreicht, die dokumentieren, wie sich die Zuweisungen für die Gebietskörperschaften nach dem neuen LFAG im Vergleich zum Vorgängermodell entwickeln. Beim Blick auf die Veränderungen bei den Verbandsgemeinden ist dann das zu erkennen, was die Demokraten bei den amerikanischen Midterms verhindern konnten: „Die Rote Welle“. Von den 129 aufgelisteten Verbandsgemeinden stellen sich ganze 8 besser im Vergleich zum LFAG nach altem Recht. Im Umkehrschluss verfügen 121 Verbandsgemeinden nach dem neuen LFAG über weniger Geld. In Summe ist das ein stolzer Fehlbetrag von 78 Millionen Euro.

Sie verfügen nahezu allesamt über ausreichend kommunalpolitische Erfahrung um genau zu wissen, wie die Verbandsgemeinden diese 78 Millionen ausgleichen müssen. Durch Umlageerhöhungen. Damit sind die VGen und die Ortsgemeinden Verlierer des neuen LFAG und die Kosten trägt der Bürger. Erneute Klagen sind somit vorprogrammiert. Die FREIEN WÄHLER lehnen das LFAG in dieser Form ab.

Es gilt das gesprochene Wort.

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