FREIE WÄHLER-Obmann Wefelscheid erneuert Forderung nach Rücktritt von Erwin Manz

Untersuchungsausschuss: Neue Presseberichterstattung zu möglichen fachlichen Fehleinschätzungen des LfU muss mit Beweisantrag nachgegangen werden

MAINZ. Bereits am 10. April forderte der FREIE WÄHLER-Obmann im Untersuchungsausschuss „Flutkatastrophe“, Stephan Wefelscheid, MdL, den Rücktritt vom grünen Umwelt-Staatssekretär Erwin Manz. Dieser war nach Wefelscheids Auffassung die Schlüsselfigur im damals von Anne Spiegel geleiteten Landes-Umweltministerium in der Flutnacht vom 14. auf den 15. Juli 2021. „Über seinen Schreibtisch liefen die Dinge. Er war derjenige, der aus erster Hand von der Einschätzung der Präsidentin des Landesamts für Umwelt –LfU-, Sabine Riewenherm, erfahren hat, dass sich an der Ahr die Situation ‚extrem zuspitze‘. Es wäre an ihm gewesen, die notwendigen Informationen auch zielgerichtet weiterzugeben. Diese wichtige Einschätzung der Lage kam aber nachweisbar nicht bei Innen-Staatssekretär Randolf Stich, Innenminister Roger Lewentz und Ministerpräsidentin Malu Dreyer an – wie diese unisono vor dem Untersuchungs-Ausschuss am 8. April bestätigten“, fasst Stephan Wefelscheid seine damalige Begründung zusammen.

Wie nun der neuerlichen Berichterstattung aber auch der Pressemeldung der Staatsanwaltschaft Koblenz vom 9. September 2022 zu entnehmen ist, kam der von der Staatsanwaltschaft beauftragte Sachverständige zu dem Schluss, dass es sich bei der Flut vom 14. Juli 2021 im Ahrtal um ein als Sturzflut zu bezeichnendes Ereignis gehandelt habe. Dieses sei mit dem Begriff des „Hochwassers“ nur unzureichend beschrieben und unterscheide sich deswegen auch signifikant in seiner Entstehung und Größe vom „Jahrhunderthochwasser“ 2016.

Diese neue Erkenntnis des Sachverständigen verwundert doch sehr, sprach der grüne Staatssekretär Erwin Manz doch bisher immer davon, dass es sich zwar um ein Extremereignis gehandelt habe, von einer Sturzflut im Sinne des Gutachtens der Staatsanwaltschaft war allerdings nie die Rede. Noch im Zeugenstand im März sprach Manz davon, dass er den Begriff des Extremereignisses gewählt habe, er daraus aber am Abend des 14. Juli keine Schlussfolgerung einer Katastrophe gezogen habe.

Erschwerend kommt nun noch hinzu, dass – wie die Staatsanwaltschaft in ihrer Pressemeldung vom 9. September berichtet – die prognostizierten Pegelstände bereits ab 14.22 Uhr gereicht hätten, um von einem Hochwasser größer als 2016 auszugehen. Von 20.22 Uhr an habe demnach ein nochmals deutlich größeres Hochwasser als 2016 angenommen werden müssen. Für den FREIE WÄHLER-Obmann Stephan Wefelscheid ist daher klar, dass Erwin Manz nicht mehr im Amt zu halten ist: „Wer als Fachmann den Ernst der Lage nicht erkennt, hat auf der Position nichts verloren. Um 14.22 Uhr hätte demnach dem LfU klar sein müssen, was da auf das Ahrtal zukommt. Dann wäre noch ausreichend Zeit gewesen, die Menschen zu warnen. Erwin Manz sah allerdings keinen Anlass, die nachweisbar falsche Pressemeldung des Umweltministeriums von 16.43 Uhr, wonach ,kein Extremhochwasser‘ drohe, zu korrigieren. Das war ein Fehler, der nicht passieren durfte – und den nur einer zu vertreten hat: nämlich Erwin Manz! Hätte er die Lage richtig eingeschätzt und seine Regierungskollegen über die wahre Lage aufgeklärt, wäre die Bewältigung der Flutnacht anders verlaufen. Innenminister Roger Lewentz wäre dann in Kenntnis der Sachlage sicherlich nicht aus der Technischen Einsatzleitung in Ahrweiler abgereist.“

Am morgigen Freitag wird der Untersuchungsausschuss zwar erneut Erwin Manz im Zeugenstand hören. Bei der anstehenden Beweisaufnahme wird es aber vordringlich um den Themenbereich der Gewässerunterhaltung und der Verklausungen gehen. Der Obmann der FREIEN WÄHLER im Untersuchungsausschuss kündigt daher bereits jetzt an, zeitnah einen weiteren Beweisantrag einbringen zu wollen, mit dem die neu bekannt gewordenen Schlüsse aus dem Gutachten der Staatsanwaltschaft dem Beweis zugeführt werden. Dabei wird es sicherlich auch zur Anhörung des Sachverständigen kommen, der für die Staatsanwaltschaft das Gutachten erstellt hat. „Erwin Manz muss dann erneut in den Zeugenstand treten und die neuen Aspekte erklären. Er täte sich, der Regierung und allen Betroffenen der Flutkatastrophe allerdings einen Gefallen, die persönlichen Konsequenzen vorher zu ziehen und endlich zurückzutreten“, so Stephan Wefelscheid.

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