Die Ampel will keine weiteren Messstellen, um Kerosinablass durch Flugzeuge zu kontrollieren

MAINZ. Der Entschließungsantrag der FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion zum Thema „Kerosinablässe in Rheinland-Pfalz“, der unter anderem mehr Messstellen und mögliche Sanktionen gegen Fluggesellschaften, die aus wirtschaftlichen Gründen Treibstoffablässe über den dünn besiedelten Wäldern der Eifel, des Hunsrücks und des Pfälzer Waldes durchführen, beinhaltete, ist in der heutigen 27. Plenarsitzung des Landtags Rheinland-Pfalz mit den Stimmen der Ampel-Koalition abgelehnt worden. Unterstützt wurde der Antrag von der CDU-Fraktion.

Enttäuscht zeigte sich FREIE WÄHLER-Fraktionsvorsitzender Joachim Streit. Die Abgeordneten der Ampel aus gerade diesen betroffenen Regionen sprachen zum Thema und verwiesen auf Gutachten des Luftfahrtbundesamtes, der Initiativen für höhere Flughöhen auf Bundesebene und das doch ausreichende Messstellennetz. „Ich bin enttäuscht, dass das Land die geringen Kosten für weitere Messstellen im Sinne der Gesundheitsprävention rheinland-pfälzischer Bürger an den Bund weiterdelegieren möchte, statt selbst Verantwortung zu übernehmen“, so Joachim Streit. „Die FREIEN WÄHLER werden hier weiter am Ball bleiben, um Klarheit und Transparenz zu erreichen. Nur, wo gemessen wird, wird es auch Ergebnisse geben!“

Folgende Beschlusspunkte hatte der FREIE WÄHLER-Antrag vorgesehen:

1. Das Messnetz in Rheinland-Pfalz durch zusätzliche Stationen zu verdichten – insbesondere im ländlichen Raum.

2. Auf eine Änderung des Luftrechts hinzuwirken, sodass

a) für Flugzeuge, die Kerosin ablassen müssen, alternierende Gebiete festge­legt werden, um so eine Summationswirkung in Rheinland-Pfalz und im übrigen Bundesgebiet zu verhindern;

b) für Kerosinablässe immer die im Einzelfall größtmögliche Flughö­he als Mindesthöhe festzusetzen ist, grundsätzlich jedoch mindestens 10 000 Fuß, insofern im Einzelfall keine schwerwiegenden technischen Gründe oder medizinischen Notfälle entgegenstehen;

c) individuell – je nach Flugzeugtyp – zu prüfen ist, ob eine Overweight Landing tatsächlich sicherheitstechnische Konsequenzen hat oder nur aus wirtschaftlichen Gründen nicht durchgeführt wird;

d) ein Gebührensystem für Treibstoffablässe eingeführt wird, dessen Erlöse direkt in Umweltschutzmaßnahmen in den Ablassgebieten und die Ver­dichtung des Messstellennetzes reinvestiert werden.

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