27. Plenarsitzung – Joachim Streit zu “Richtlinien und Förderbeträge für die Beschaffung von Fahrzeugen für die Feuerwehren in Rheinland-Pfalz anpassen” (Antrag der FREIE WÄHLER-Fraktion) – mit Video

Video: Landtag RLP

Die Richtlinien und Förderbeträge für die Beschaffung von Fahrzeugen für die Feuerwehren in Rheinland-Pfalz müssen angesichts der Kostenentwicklung und der Ereignisse der Flutkatastrophe dringend anpasst werden. Vor dem Hintergrund der Flutkatastrophe 2021, der in den davorliegenden Jahren durch die klimatischen Veränderungen eingetretenen Großschadensereignissen mit Starkregen und Hochwasser und den sich nunmehr weiter abzeichnenden zukünftigen Herausforderungen bei der Bekämpfung von Waldbränden bedarf es einer adäquaten Anpassung der bestehenden Förderrichtlinien für die Beschaffung von Einsatzfahrzeugen für unsere Feuerwehren.

Zusätzlich müssen die Normen und DIN Vorschriften bei vielen Einsatzfahrzeugen an den Stand der Technik angepasst werden. In vielen Fällen liegt die Problematik bei der Einhaltung der Gewichtsvorgaben darin, dass durch die EURO-6-Motoren die Fahrgestelle schwerer wurden und somit bei der Beladung keinerlei Reserven mehr bestehen. Wenn dann die Fahrzeuge noch zusätzlich „wat- und geländefähig“ sein sollen, können sie nicht mehr die erforderliche Nutzlast tragen oder es bleibt nur noch ein einziger möglicher Anbieter übrig.

Die normalen Preissteigerungen bei der Beschaffung von Fahrzeugen in den letzten 15 Jahren aufgrund des technischen Fortschritts bei der Fahrzeugtechnik, die zuletzt deutlich angestiegene Inflationsrate sowie die derzeit schwierige Materialbeschaffung erfordern ein Umdenken bei der bisher geübten Praxis der Höchst- und Festbetragsförderung. Die Festbeträge sind seit vielen Jahren unverändert und haben dazu geführt, dass die Preissteigerungen vom Zuwendungsempfänger, sprich den Kommunen und Kreisen finanziert werden mussten.

Um das klar zu machen, das Innenministerium kann in seinem Strukturierungsauftrag die Standards festschreiben, die man für eine allgemeine Aufgabenerfüllung für erforderlich hält, damit keine Überbepackung in Einzelfällen erfolgt. Danach ist entsprechend der allgemeinen Preisentwicklung der Zuschuss zu indexieren.

Mit Erlaubnis des Präsidenten zitiere ich aus

  • “Der Landkreis” (Zeitschrift für kommunale Selbstverwaltung: Heft März 2022 – „Katastrophenschutz: Aufarbeitung des Flutgeschehens im Jahr 2021, S. 88, Dr. Martin Sommer, Landrat des Kreises Steinfurt, Vorsitzender des Ausschusses für Bevölkerungsschutz bei LKT NRW): „Die Ausstattung des Katastropenschutzes sollte auf Grundlage der aktuellen Erkenntnisse und anderer Entwicklungen überprüft werden. Hier geht es insbesonder um die Frage, ob die Ausstattung robust genug ist (Stichwort watfähige, geländegängige Einsatzfahrzeuge für den Rettungsdienst und die Feuerwehr).“
  • “Die Birkweiler Erklärung, Lehren aus der Flut”. Der Landesfeuerwehrverband in Zusammenarbeit mit den Mitgliedsverbänden, den Brand- und Katastrophenschutzinspekteuren, den Führungskräften aus dem Landkreis Ahrweiler und unter Beteiligung der Basis durch eine Online-Umfrage. Dort heißt es unter Punkt 5 von 10: Fahrzeuge in Katastrophenschutz müssen in Zukunft erweiterten Anforderungen genügen (Geländegängigkeit, Watfähigkeit).

2018 trafen sich Führungskräfte der durch Starkregenereignisse am stärksten betroffenen Kreise und Gemeinden zu einem Erfahrungsaustausch unter Führung des Staatsministers Roger Lewentz in Mainz. Beim Treffen mit Minister Lewentz ging es darum diese Einsätze einmal hinsichtlich der Themen Struktur/Organisation, Kräfte sowie Fahrzeuge/Material auf positive Aspekte aber auch Optimierungspotential zu beleuchten. Darüber hinaus hatten zwei betroffene integrierte Leitstellen die Möglichkeit Lösungen für die dort auftretenden Herausforderungen im Zusammenhang mit Starkregenereignissen darzustellen. Die Bildung von Arbeitsgruppen zur Bearbeitung der einzelnen Themenbereiche wurde als sinnvoll erachtet. Nach Beschluss des AK Katastrophenschutz vom Oktober 2018 haben die Arbeitsgruppen unter Einbeziehung der kommunalen Spitzenverbände das Thema Starkregenniederschläge bearbeitet. Die ADD erhielt dabei den Auftrag hierbei die Koordinierung zu übernehmen. Die beiden Arbeitsgruppen wurden hierzu 3/5 etabliert. Besetzt wurden die Arbeitsgruppen durch Vertreter der Kreisfeuerwehrinspekteure und Wehrleiter, der LFKS und des Feuerwehrverbandes. Das Ergebnis der Arbeitsgruppe Technik ergänzte die Einsatzhinweise.

Zuwendungen und Beschaffungen des Landes

Die in diesem Konzept geplanten Ausrüstungen und Fahrzeuge der Aufgabenträger werden nun teils erstmalig bzw. verstärkt durch das Land gefördert. Eine Priorisierung der Anträge durch das Land findet nicht statt. Das Prinzip der chronologischen Abarbeitung von Förderanträgen seitens des Landes wird beibehalten. Jedoch haben die Aufgabenträger die Möglichkeit, bereits vorliegende Förderanträge umzuwidmen. Darüber hinaus werden Förderanträge im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit zwischen den kommunalen Aufgabenträgern neben einer prozentual höheren Förderquote (40 Prozent) auch früher bewilligt. Mit einer Sonderförderung können durch die Gemeinden „Rollcontainer Unwetter / Starkregen“ außerhalb der regulären Landesförderung beschafft werden. Jeder Landkreis / jede kreisfreie Stadt kann ein Modul „Offroadlogistik“ in Form eines MZF 3 beschaffen und dessen „Ausführung watfähig“ durch das Land fördern lassen.

Bisher werden nur zwei- bzw. dreiachsige Fahrzeuge bis 26 Tonnen gefördert; die in anderen Bundesländern bereits vielfach im Einsatz befindlichen vierachsigen Fahrzeuge bis 32 Tonnen sollten aufgenommen werden.

Es gilt das gesprochene Wort.

Der Antrag wurde bei Zustimmung von CDU und AfD mit den Stimmen der Ampel-Koalition abgelehnt.

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