26. Plenarsitzung – Stephan Wefelscheid zu “Drohender Gasnotstand – ist Rheinland-Pfalz vorbereitet?” (Aktuelle Debatte, Antrag der CDU-Fraktion) – mit Video

Video: Landtag RLP

Wenn Russland am Gashahn dreht, gehen bei uns recht schnell die Öfen aus. Denn lange reichen unsere Reserven nicht aus. Ohne russisches Gas aus den Pipelines Nordstream 1, Jamal und Transgas wird der deutsche Gasbedarf kurzfristig definitiv nicht gedeckt werden können. Selbst bei voller Nutzung der Flüssiggas-Infrastruktur für Deutschland wären die Speicher am Ende des Sommers leer.

Die Bundesregierung arbeitet deswegen bereits an Plänen für die Notfallstufe einer Gasmangellage: Schutzbereich Privathaushalte. Die Industrie müsste schlimmstenfalls vom Netz. Das würde unsere Volkswirtschaft bis ins Mark erschüttern. Unser Wohlstand wäre ernsthaft bedroht. Parallel dreht die Preisspirale an den Energiebörsen bereits schnell und befeuert die Inflation. Je knapper das Gas, desto teurer wird es. Die Daseinsvorsorge gerät unter Druck. Nicht nur Verbraucher werden die Folgen finanziell zu spüren bekommen, sondern auch unsere kommunalen Energieversorger. Die Kostenweitergabe § 24 Energiesicherungsgesetz wird nicht helfen! 

Vorschlag meinerseits: Bei Eintritt des § 24 Energiesicherungsgesetzes sollte der Bund die Preise bereits auf der Importstufe abstützen. Allemal besser, als das gleiche Geld über aufwendige Individualzuschüsse oder Sozialleistungen auszukehren. Der Vorteil wäre klar: In der Lieferkette könnten Lieferverpflichtungen gegenüber nachgeordneten Marktakteuren zu den vereinbarten Konditionen weiter erfüllt werden. Das Problem der unbezahlbaren Nebenkosten wäre kleiner, die befürchtete Kettenreaktion – unbezahlte Nebenkosten, Kündigung Mietvertrag, Wohnungslosigkeit bliebe aus. Die Verlagerung des Solvenzrisikos der Endverbraucher auf die kommunalen Energieversorger wäre ebenfalls reduziert.

Was kann das Land tun:

Die Landesregierung muss darauf hinwirken, dass an Stelle von § 24 Energiesicherungsgesetz besser der Bund bereits den Gasimport finanziell unterstützt. Ob über einen Treuhandfonds oder über direkte Zuschüsse: wenn der Einkauf bereits subventioniert wird, bedarf es keiner kleinteiligen Unterstützung der Endabnehmer.

Ein Bereich der bisher noch nicht angesprochen wurde: die Kommunen selbst! Stichwort: Ausschreibungen Bündelausschreibung Gas für eigene Liegenschaften. Problem: Energieversorger geben keine Angebote ab. Folge: Liegenschaften die an das Mitteldrucknetz angeschlossen sind, erhalten kein Gas mehr. Grundversorgung erhalten nur Liegenschaften, die an das Niederdrucknetz angeschlossen sind. Manch größeres Gebäude, wie Schulen oder Turnhallen, wären dann ohne Gasversorgung. Grundversorgung ist in der Regel teurer als Vertragsversorgung – die Kosten für die Gemeinden werden noch höher.

Was kann das Land tun:

Wir brauchen einen Landes-Gasgipfel: Die Spitzen der regionalen Grundversorger an einen Tisch. Die Landesregierung muss klarmachen, dass die Versorgung für unsere Kommunen auch dort gegeben sein muss, wo aktuell ein Anbieterwechsel ansteht!

Einen weiteren Bereich den ich den Blick nehmen möchte ist das Heizen mit Holz. In Deutschland gibt es rund 11 Millionen Einzelraumfeuerungsanlagen und 0,9 Millionen Holzkessel. Viele davon sind allerdings ohne Feinstaubfilter, weswegen diese Feuerstellen aktuell vielfach stillgelegt werden. Entweder weil der Eigentümer die Investitionen der Nachrüstung scheut, oder weil es baulich schlicht nicht nachrüstbar ist.      

Was kann das Land tun:

Da Land sollte, da wo es rechtlich Handhabe besitzt, temporär von der Auflage der Nachrüstung befreien. Jeden Kamin, der diesen Herbst und Winter in Betrieb bleiben kann, kann helfen Gas zu sparen. Landesforsten sollte zudem aufgefordert werden, die verbleibende Sommerzeit zu nutzen, um ausreichend Brennholz für die anstehenden Wintermonate aufzubereiten. Aus den letzten Schädlingsjahren müsste eigentlich noch genügend abgelagertes, trockenes Totholz in den Wäldern vorhanden sein.

Bleibt zuletzt noch der auf den Aufbau der Alternativen:

Mit der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms LEP IV möchte die Landesregierung die Voraussetzungen dafür schaffen, erneuerbare Energiequellen schneller auszubauen. Zentrale Änderungen:  Der Ausbau der Windkraft soll verbessert werden und Freiflächen-Photovoltaikanlagen. Diese sollen insbesondere entlang von Straßen und Schienen entstehen. Die Teilfortschreibung befindet sich aktuell noch im Verfahren. Viele Kommunen und Investoren warten darauf, dass sie endlich mit der Projektierung anfangen können. Die Landesregierung sollte daher darauf drängen, dass das Verfahren der Teilfortschreibung beschleunigt wird. Nicht nur aufgrund der Gaskriese. Uns läuft die Zeit ab. Aktuell zählt jeder Tag.  Wir müssen insgesamt schneller werden.

Es gilt das gesprochene Wort.

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