FREIE WÄHLER fordern Personen-Untergrenze für ordnungsbehördliche Vorgaben zur Durchführung von Veranstaltungen / Gesetzentwurf fürs Plenum eingebracht
MAINZ. „Das Kann wird in der Verwaltung in der Regel als Muss gelesen“, so der wirtschaftspolitische Sprecher und Parlamentarische Geschäftsführer der FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion, Stephan Wefelscheid. Damit spielt er auf den neuen §26 Absatz 5 Polizei-und Ordnungsbehördengesetz (POG) an, der ihm sowie den Veranstaltern, darunter auch viele Vereine und Ehrenamtliche, Sorgen bereitet. Nach diesem gilt auch bei öffentlichen Veranstaltungen, die keine Großveranstaltungen (ab 15.000 Personen zeitgleich) sind, dass die örtliche Ordnungsbehörde die Vorlage eines Sicherheitskonzepts und die Einrichtung eines Ordnungsdienstes oder die Beauftragung von Wachpersonen eines gewerblichen Bewacherunternehmens verlangen kann – soweit dies nach der Art der Veranstaltung erforderlich erscheint.
Wefelscheid und die FREIEN WÄHLER hatten diese Problematik schon vor Wochen u.a. in einer Expertenanhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr sowie in der 23. Plenarsitzung (12. Mai) angesprochen. „Es ist zu befürchten, dass der neue §26 Abs. 5 POG, so wie er jetzt gilt, der Todesstoß für die ohnehin schon durch Corona gebeutelte Veranstaltungsbranche sein wird. Sicherheit und Ordnung müssen zwar umfassend gewährleistet sein, jedoch in eine angemessene Relation zu Organisation und Durchführung von kleineren Veranstaltungen gebracht werden, so dass diese nicht faktisch unmöglich werden. Denn wer kann sich schon als kleiner oder mittelständiger Veranstalter ein teures Sicherheitskonzept, die Einrichtung eines Ordnungsdienstes oder die Beauftragung von Wachpersonen eines gewerblichen Bewacherunternehmens leisten? Hier besteht akuter gesetzlicher Nachbesserungsbedarf“, fordert Stephan Wefelscheid.
Daher hat die FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion für die 25. Plenarsitzung am 9. Juni (TOP 12) einen eigenen Gesetzentwurf zur Änderung des §26 Absatz 5 POG eingebracht, um dem Parlament jetzt einen Lösungsvorschlag zu unterbreiten, damit schnellstmöglich die rheinland-pfälzische Fest- und Veranstaltungskultur gesichert wird.
In diesem Entwurf schlägt die FREIE WÄHLER-Fraktion u.a. vor, § 26 Absatz 5 Satz 2 POG um eine Untergrenze für die prognostizierte Personenzahl zu ergänzen, so dass „Kleinveranstaltungen“ von voraussichtlich zeitgleich nicht mehr als 1.500 Personen von den ordnungsbehördlichen Vorgaben (Sicherheitskonzept und Einrichtung eines Ordnungsdienstes oder die Beauftragung von Wachpersonen) ausgenommen werden. Bislang fanden die Vorgaben Anwendung auf Veranstaltungen bis zu 5.000 Personen zeitgleich.
„Unsere Wein-, Dorffeste und Kirmesveranstaltungen prägen die regionalen Räume in Rheinland-Pfalz und fördern das Zusammenleben in den Kommunen. Der derzeit gültige §26 Abs. 5 POG erschwert sowohl organisatorisch als auch wirtschaftlich die Durchführung kleinerer lokaler Veranstaltungen. Die traditionellen Feste sind aber ein wichtiger Teil unserer Kultur – und diese müssen wir schützen und stützen“, so Stephan Wefelscheid. „Aus diesem Grund sollte der Landtag schnellstmöglich die vorgeschlagene Untergrenze beschließen, damit Kleinveranstaltungen von nicht mehr als 1.500 Personen zeitgleich wieder unbürokratisch und unproblematisch möglich werden!“