Die Thematik der Personalsituation in unseren Justizvollzugsanstalten ist zu wichtig um sich in ideologischen Debatten oder emotionalen Vorhaltungen zu verlieren. Zu wichtig, da die Beamtinnen und Beamten im Dienste des Justizvollzugswesens einen wichtigen und unschätzbaren Beitrag zum Funktionieren unserer Gesellschaft leisten, und das unter oft schwierigen Umständen und hoher Belastung. Eine sachliche, lösungsorientierte Debatte hatten wir daher schon in der Besprechung des Haushaltsentwurfes angeregt und konstruktive Vorschläge zur Verbesserung der personellen und materiellen Ausstattung im Justizvollzug unterbreitet.
Wir sind überzeugt davon, dass den Beamten im Justizvollzug eine besondere Anerkennung und Wertschätzung entgegengebracht werden muss. Daher traten wir bereits mit zwei Änderungsanträgen zum Einzelplan 05 und dem flankierenden Entschließungsantrag „Materielle und personelle Stärkung – Justizvollzugsbeamte schätzen und schützen“ für unsere Beamtinnen und Beamten ein. Die in der Beantwortung vorliegenden Zahlen bestätigen noch einmal, was ich vergangenen Monaten an dieser Stelle gesagt habe: Die Beförderungspraxis der letzten Jahre und die personelle sowie materielle Ausstattung wird den Anforderungen nicht gerecht. Das muss sich ändern.
Mit der Verantwortung und den Führungsanforderungen in den obigen Laufbahnen muss auch eine angemessene Besoldung einhergehen. Die schleppende Beförderungspraxis des gehobenen Dienstes ist hierbei in allen Vollzugseinrichtungen der Länder feststellbar. Infolgedessen kam es bereits zu Stellenerhöhungen im Allgemeinen Vollzugsdienst und in den Fachdiensten. Das war aber bei weitem nicht ausreichend. Mehrbelastungen treffen hier im Übrigen auch das Personal des Vollzugs- und Verwaltungsdienstes im 3. Einstiegsamt, bei denen eine Stellenplanerhöhung in dieser Laufbahn bei weitem unberücksichtigt geblieben ist.
Wie ich aus Schilderungen, aber auch aus den Besuchen von Justizvollzugsanstalten im Sommer letzten Jahres mitnehmen konnte, gibt es eine spürbare Mehrbelastung im Strafvollzug. Denn grundsätzlich trägt die Anstaltsleitung die Verantwortung für den gesamten Strafvollzug in den Justizvollzugsanstalten, sie kann aber bestimmte Aufgaben anderen Vollzugsbediensteten übertragen. Hiervon wird auch Gebrauch gemacht, so dass verantwortungsvolle Leitungsaufgaben einer Justizvollzugsanstalt hauptsächlich an die Vollzugs- und Verwaltungsabteilungsleiter im 3. Einstiegsamt delegiert werden.
Hierbei liegt der Aufgabenschwerpunkt in der eigenverantwortlichen Leitung der zugeordneten Sachgebiete. Bedienstete des 3. Einstiegsamtes müssen damit einhergehend tagtäglich weitreichende und risikobehaftete Entscheidungen für sich und die Gefangenen treffen. Wie Verfahren vor unseren Gerichten gezeigt haben, führen diese Vollzugsentscheidungen nicht selten auch zu persönlichen Konsequenzen für das Personal. Dies wirkt sich wiederum auf Überstundenzeiten, die physische und die psychische Belastung aus, um nur einige zu nennen.
Deshalb verweise ich noch einmal auf unsere Forderungen aus den Haushaltsberatungen: Es braucht 5 zusätzliche Stellen Besoldungsgruppe A 13, 3. Einstiegsamt, 5 Stellen zusätzlich Besoldungsgruppe A 12, 3. Einstiegsamt und 8 Stellen zusätzlich Besoldungsgruppe A 9 + AZ, 2. Einstiegsamt. Ebenfalls wiederholen möchte ich unsere Forderung, dass den Justizvollzugsbeamten für ihren persönlichen Schutz personalisierte Schutzwesten zur Verfügung gestellt werden. Dies wäre auch ein deutliches und dringend fälliges Symbol der Wertschätzung des individuellen Einsatzes für unsere Gesellschaft.
Es gilt das gesprochene Wort.