23. Plenarsitzung – Herbert Drumm zu “Dokumentation und Evaluation der Teilhabeangebote für ältere Menschen in Rheinland-Pfalz” (Antrag der CDU-Fraktion) – mit Video

Video: Landtag RLP

Nur wenige Kommunen stellen in nennenswertem Umfang Teilhabestrukturen für ältere Menschen bereit. Das belegt eine Studie, deren Ergebnisse durch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen – abgekürzt BAGSO – im November 2021 präsentiert wurde. Die Befragung von 33 Städten und Gemeinden in vier Bundesländern hinsichtlich der Beratungsangebote, Begegnungsstätten und der Förderung von ehrenamtlichem Engagement ergab, dass die kommunalen Angebote zur Teilhabe insgesamt unzureichend sind.

Vor diesem Hintergrund wäre es tatsächlich sinnvoll, wenn die Landesregierung eine Dokumentation und Evaluation der Teilhabemöglichkeiten älterer Menschen in Rheinland-Pfalz erstellen ließe. Diese Bestandsaufnahme könnte im Zusammenwirken der kommunalen Gebietskörperschaften und der bestehenden Beteiligungsgremien, Beteiligungsstellen und Beteiligungspersonen durchgeführt werden, um den wahrscheinlich vorhandenen Handlungsbedarf in diesem Bereich aufzuzeigen. Deshalb unterstützten die FREIEN WÄHLER den entsprechenden Antrag der CDU-Fraktion, die mit den Antworten der Landesregierung auf die 53 Fragen ihrer Großen Anfrage zu diesem Thema offenbar nicht vollends zufriedengestellt werden konnte.

Die Details, die die Christdemokraten durch die geforderte Dokumentation und Evaluation behandelt sehen wollen, erscheinen durchaus sinnvoll. Deshalb sollte sich die Landesregierung die Mühe machen, die durch ihre Antwort auf die Große Anfrage aufkommenden Fragen zu beantworten. Offenbar gibt es Rheinland-Pfalz erhebliche regionale und kommunale Unterschiede beim Angebot von Teilhabemöglichkeiten älterer Menschen, deren Anteil an unserer Gesellschaft weiter wachsen wird.

Wie lassen sich diese Unterschiede erklären? Müssen die rechtlichen Vorgaben wie das Ausführungsgesetz zum Bundesteilhabegesetz (AG BTHG) oder das Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe (LWTG) nachgeschärft oder zumindest konsequenter umgesetzt werden? Eine gründliche Dokumentation und Analyse der Teilhabeangebote für ältere Menschen sollte diese Fragen beantworten und etwaigen Handlungsbedarf aufzeigen können. Auf dieser Grundlage könnte dann ein richtungsweisendes Konzept für die Weiterentwicklung der kommunalen Seniorenbeteiligung erstellt werden, wie es auch von der CDU-Fraktion gefordert wird.

Bei der Beantwortung der Frage, welche Teilhabeangebote gewünscht und sinnvoll beziehungsweise notwendig sind, sollten aber unbedingt Menschen der betroffenen Altersgruppe eingebunden werden, die in Städten, aber auch in ländlichen Regionen leben. Dabei müssen auch die unterschiedlichen Bedürfnisse der Teilhabe aufgezeigt werden, die Senioren, die in Heimen leben, haben, und die von Senioren, die noch selbständig am gesellschaftlichen Leben teilnehmen, angemeldet werden. Ich bin überzeugt: Nur wenn das Land, die Kommunen und die Leistungsträger vor Ort ihre Angebote zur Teilhabe auf die Wünsche der Zielgruppe abstimmen, besteht die Chance, dass diese auch angenommen und genutzt werden. Allerdings müssen zur Finanzierung solcher Angebote auch ausreichende Mittel bereitgestellt werden. Die eingangs zitierte Studie der BAGSO hat ergeben, dass bei rund 20 Prozent der 33 befragten Kommunen der Mitteleinsatz gegen null tendiert und etwa die Hälfte der Kommunen lediglich 2,80 bis 8,30 Euro pro Kopf aufwendet. Nur ein gutes Viertel der Kommunen investiert mehr Geld in Teilhabeangebote für ältere Menschen. In diesen Kommunen existieren häufig gewachsene Strukturen, die auch eine systematische Planung der Altenarbeit umfassen; Organisationen vor Ort sowie ältere Bürgerinnen und Bürger werden an Entscheidungsprozessen beteiligt. Die wenigen positiven Beispiele zeigen, wo die Reise hingehen muss: Rheinland-Pfalz benötigt funktionierende Strukturen in den Städten und Gemeinden, die sich für die Teilhabe der älteren Menschen an unserem politischen und gesellschaftlichen Leben engagieren. Ein wichtiges Ziel, zu dem sich auch die Landtagsfraktion der FREIEN WÄHLER bekennt.

Es gilt das gesprochene Wort.

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