22. Plenarsitzung – Helge Schwab zur Abschaffung der Kostendämpfungspauschale (Gesetzentwurf der CDU-Fraktion) – mit Video

Video: Landtag RLP

Durch die 14. Landesverordnung zur Änderung der Beihilfeverordnung vom 10. Dezember 2002 wurde mit §12c für Beamte eine nach Besoldungsgruppen gestaffelte Kostendämpfungspauschale in die Beihilfenverordnung mit Wirkung zum 01.01.2003 eingeführt. Doch warum wurde diese Kostendämpfungspauschale eingeführt? Ende der 90er, Anfang der 0-er Jahre herrschte Ebbe in den öffentlichen Kassen. Eine hohe Arbeitslosigkeit wollte finanziert sein und es deutete sich aufgrund der demografischen Entwicklung eine mögliche finanzielle Überlastung der nachwachsenden Generationen an.

Wir schrieben in Rheinland-Pfalz das Jahr 2003, das uns nicht nur die Aussetzung der Absenkung der Besoldung zur Bildung einer Versorgungsrücklage bescherte, sondern auch die Kuriosität einer Kostendämpfungspauschale, die ab diesem Jahr galt. Ja, werte Regierung, es gibt einige Möglichkeiten, die zu einer Minderung der Kostendämpfungspauschale führen können. Doch ist es aus meiner Sichtweise derzeit nicht mehr vertretbar, dass Sie ihren eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern jedes Jahr auf´s neue Geld für deren Gesundheit aus der Tasche ziehen.

Geht man auf die Historie etwas näher ein, so kommt man um folgende Fakten nicht umhin: Die Antwort auf eine kleine Anfrage von unserem Kollegen Gerd Schreiner aus dem Jahr 2018 besagt, dass der Verzicht auf die Regelungen zur Kostendämpfungspauschale jährlich zu Mehrausgaben für Beihilfen in Höhe von circa 22 Millionen Euro führen würde. Nach damaliger Einschätzung der Landesregierung handelt es sich bei der Kostendämpfungspauschale um keinen Faktor mit wesentlicher Bedeutung in Bezug auf die Entscheidung von potenziellen Bewerbern für oder gegen eine Bewerbung beziehungsweise die Aufnahme einer Tätigkeit beim Land Rheinland-Pfalz.

Die Situation – ja der Arbeitsmarkt – hat sich inzwischen verändert. In einer Welt, in der mehr und mehr im Homeoffice – Digital –  gearbeitet werden kann, und familienfreundliche Arbeitsplätze einen völlig veränderten Stellenwert einnehmen, kann ich diese Einschätzung – sollte diese noch aufrechterhalten werden – nicht wirklich teilen. Unsere Beamtinnen und Beamte sind immer dann zur Stelle, wenn die Not am größten ist. Eine Bank, auf die wir uns alle verlassen können. Ist das wirklich Ihre Art der Wertschätzung, dass Ihnen die Gesundheit Ihrer eigenen Mitarbeiter so wenig wert ist? Schaffen Sie dieses Relikt einfach ab. Die Kostendämpfungspauschale hat ausgedient!

Es gilt das gesprochene Wort.

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