Joachim Streit zum Urteil des Verfassungsgerichtshofs
MAINZ/KOBLENZ. Der Verfassungsgerichtshof (VGH) in Koblenz hat den überwiegenden Teil des rheinland-pfälzischen Sondervermögens zur Eindämmung der Corona-Krise für verfassungskonform erklärt. Teilbereiche seien aber nicht mit der Verfassung vereinbar und daher nichtig, urteilte das Gericht. Hierzu nimmt der FREIE WÄHLER-Fraktionsvorsitzende Joachim Streit Stellung:
Das Grundgesetz und die Landesverfassung Rheinland-Pfalz verbieten dem Land, neue Schulden aufzunehmen. „Der Großteil ist verfassungskonform. Die Teilbereiche die verfassungswidrig sind, können wir aber akzeptieren, denn wir standen damals am Anfang einer uns in den Auswirkungen unbekannten Pandemie“, so der Fraktionsvorsitzende Joachim Streit.
Die Verfassung lässt Ausnahmen zu, etwa bei Katastrophen, Konjunktureinbrüchen oder Notlagen. „Die Corona-Pandemie ist eine Notsituation“, so Fraktionsvorsitzender Joachim Streit, der auch Finanzpolitischer Sprecher der Fraktion ist. „Deshalb begrüße ich die Entscheidung des VGH Rheinland-Pfalz. Wir kommen jetzt ins dritte Coronajahr und die Mittel aus dem Sondervermögen haben geholfen, dass die Stabilität des Gesundheitssystems und damit die Gesundheit von uns allen unter den gegebenen Umständen bestmöglich geschützt wurde. Es wurde Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, Kommunen und Wohlfahrtsverbänden, Vereinen und Unternehmen, Selbständigen und Angestellten, Beschäftigen und Rentnern, Schülern und Lehrern, Eltern und Kindern durch dieses Vermögen geholfen. Das Corona-Sondervermögen hat landesweite Tests und Impfungen ermöglicht und den Staat krisenfest gemacht – und damit auch die Demokratie! Weil die Menschen sich auf ihren Staat verlassen konnten. Die AfD zeigt mit ihrer Klage, dass sie diese Demokratiefestigkeit nicht will. Sie will mit der Klage erreichen, dass der der Staat wankt. Auch wenn ich nicht alle Maßnahmen der Regierung gutheiße, ist die Entscheidung heute auch eine Entscheidung für die Demokratie.“