18. Plenarsitzung – Helge Schwab zu “Aktueller Stand des Kita-Zukunftsgesetzes” (Besprechung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU und Antwort der Landesregierung) – mit Video

Video: Landtag RLP

Die Antworten der Landesregierung zur Großen Anfrage der CDU zum Stand des Kita-Zukunftsgesetzes werfen immer noch viele Fragen auf. Bei Trägern, Verbänden, Personal und den Eltern herrscht nach 6 Monaten zunehmende Fassungslosigkeit. Um es vorwegzunehmen: Dass die Personalbemessung nun landesweit vergleichbar ist und nicht mehr, wie sie sagen, dem „örtlichen Verhandlungsgeschick“ oder dem politischen Farbenspiel obliegt, ist gut. Durch professionelles Nachverhandlungsgeschick von zuständigen Personalstellen wurde mit dem sogenannten „Sozialraumbudget“ in Sachen Personalplanung – durch die Hintertür – eine neue Blackbox geschaffen. Transparenz adé.

Die Veränderung der Berechnung der Personalquote ist für uns unter dem Namen „Gute Kita“ ein Paradoxon. Sind sie wirklich der Meinung, dass in einer „guten Kita“ ein Wickelkind genauso viel Betreuung benötigt wie ein Vorschulkind? Unumstritten ist heutzutage eine durchgehende 7-Stunden-Betreuung bedarfsgerecht und angepasst an die zeitgemäße Lebens- und Arbeitswelt der Familien. Nach ihrer Auffassung obliegt das bedarfsgerechte Angebot in Sachen Qualität und Finanzierung,  den Akteuren vor Ort – sprich dem Träger der Jugendhilfe und den Trägern der Kitas.

Der erhöhte Platzbedarf von zehn Prozent, der aus ihren Zahlen eindeutig hervorgeht, muss jedoch auch räumlich, also baulich aufgefangen werden. Selbst wenn nur die gleiche Anzahl Kinder zeitgleich länger in der Einrichtung verbleibt, dort spielt, turnt, lernt, isst, ruht und schläft, wirkt sich diese Tatsache auf jedes Raumkonzept aus. Etwas Anderes zu Glauben wäre naiv oder die Bestätigung noch niemals selbst in Trägerverantwortung gewesen zu sein.

Unsere Kinder brauchen Platz und gute Qualität braucht Raum!

Sie als Landesregierung tragen Verantwortung bei notwendigen Aus- und Umbaumaßnahmen unserer Kitas, um eine landesweit gute Unterbringungsqualität sicherzustellen. Diese ist zwangsläufig Folge ihrer eigenen Gesetzgebung. Ihre Grundlage für eine zusätzliche Kita-Platz-Förderung im Jahr 2022 ist nach der Zweckbindungsfrist unter 1.3.1 ihrer VV vom 25.09.2020 eine Betriebserlaubnis aus dem Jahr 2002, als es noch keinen Anspruch auf Ganztagesplätze gab und Kinder teilweise nur Stundenweise die Kita besuchten.  

Nehmen wir einmal beispielhaft das sogenannte „Küchenprogramm“: Auf Antrag hat das Land ohne zusätzliche Begründung jede Einrichtung mit 5.000 Euro bezuschusst. Hiervon konnten Einrichtung und Ausstattung von Küchen, Essens- und Ruheräumen finanziert werden. Ist das ihr Ernst? Wann waren sie zuletzt im Baumarkt, im Möbelhaus, im Küchenstudio? Kennen Sie die Preise für eine gewerbliche Spülmaschine? Küchenerweiterung, Mensaerweiterung, Schaffung von Ruhe- und Schlafplätzen – alles für 5.000 Euro. Respekt! 

Sie sagen in Ihrer Antwort zu Frage 3, dass das neue Kitagesetz keine baulichen Maßnahmen vorschreibe. Aufgrund der gesetzesbedingten steigenden Betreuungsbedarfe und längeren Betreuungszeiten muss und hat dies aber bauliche Auswirkungen. Denn irgendwo muss das gute Essen zubereitet werden, müssen die Kinder ihre Mahlzeiten einnehmen, spielen, sich bewegen und auch ruhen oder schlafen können. Zu ihrem Dauerargument der Multifunktionsräume möchte ich nur kurz einwerfen, dass Erzieherinnen keine Möbelpacker sind. Ihre Aufgabe ist es nicht, Kinderbetten und Esstische auf- und abzubauen, um- und wegzuräumen!  

Eine gute Kita braucht Raum! Und ihre Träger finanzielle Unterstützung durch die Gesetzgebenden. Konnexitätsprinzip!

In Rheinland-Pfalz wurden von 2019 – 2021 vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, 2 – meine Damen und Herren, genau zwei Maßnahmen zur Schaffung von zusätzlichen Plätzen, bewilligt und abgerechnet. Frau Dr. Hubig, Rheinland-Pfalz hat in dfrei Jahren, bei mehr als 2700 Einrichtungen, zwei Kitas bei der Umsetzung von Maßnahmen auf Grund ihrer Gesetzgebung finanziell unterstützt.

Analog zum Schulbauprogramm fordern wir FREIE WÄHLER ein Kitabauprogramm – Schulen und Kitas sind gleichwertige Bildungseinrichtungen mit gesamtgesellschaftlicher Bedeutung. Die von Ihnen zur Kompensation der Probleme empfohlenen Trägerzusammenschlüsse, faktische Schließungen kleiner Kitas, lehnen wir FREIE WÄHLER entschieden ab.

Lassen Sie mich zum Schluss noch eines ergänzen:

Die Umsetzung des Kita-Gesetzes in der Corona-Pandemie, ohne Not, war ein folgenschwerer Durchführungsfehler mit Ansage. Nach dem neuen Kita-Zukunftsgesetz gibt es keine Kita-Gruppen mehr, sondern nur noch Kohorten – also ein anderes, exklusiveres Wort für „Gruppe“.

Zeitgleich forderten sie die Träger seit März 2020 in unzähligen Rundschreiben dazu auf, feste Gruppen einzurichten um eine Durchmischung von Kindern und Personal dringend zu vermeiden. Diesen Widerspruch in sich werden sie den ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister unserer Ortsgemeinden auch nicht in einer „Kita Akademie“ erklären können.

Uns Bürgermeistern fehlt es nicht an findigen Wortkreationen oder öffentlichkeitswirksamen Erläuterungen. Uns fehlt es an umfänglicher Unterstützung. Wer Bestellt bezahlt! Konnexität.

Frau Ministerin Hubrig, versetzten sie die Kommunen in die Lage, die Herausforderungen einer guten, gleichwertigen Betreuung umzusetzen.

Es gilt das gesprochene Wort.

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