FREIE WÄHLER stellen Beweisantrag / „Kann nicht angehen, dass wir unsere Erkenntnisse aus den Medien erfahren“
MAINZ. Die Staatsanwaltschaft Koblenz führt ein Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz gegen mehrere Personen wegen unterbliebener oder verspäteter behördlicher Warnungen. Auch wenn die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft noch andauern, wurde in den Medien schon aus der Ermittlungsakte berichtet. „Aus dem Untersuchungsausschuss kann definitiv nichts an die Medien gelangt sein. Schließlich haben wir die Ermittlungsakten derzeit noch nicht“, so Stephan Wefelscheid, Parlamentarischer Geschäftsführer der FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion und Obmann im Untersuchungsausschuss 18/1 Flutkatastrophe. „Es erscheint allerdings nicht angemessen, dass der Untersuchungsausschuss während seiner Arbeit Informationen zum bisherigen Stand des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens aus der Presse entnehmen muss. Der aktuelle Stand der Ermittlungen in den offensichtlich FOCUS Online zugespielten Akten des Verfahrens sollte dem Untersuchungsausschuss daher zeitnah aus primärer Quelle berichtet werden“, ergänzt der bekannte Koblenzer Strafverteidiger Wolfgang Stahl, der die FREIE WÄHLER-Fraktion im Ausschuss als wissenschaftlicher Mitarbeiter unterstützt. Daher hat die Fraktion einen Beweisantrag gestellt, die Koblenzer Staatsanwaltschaft in den Untersuchungsausschuss zu laden.
„Wir erwarten uns von der Staatsanwaltschaft Erkenntnisse darüber, was im vergangenen halben Jahr ermittelt wurde. Dann kann der Untersuchungsausschuss überlegen, diese Punkte ebenfalls gezielt ins Visier nehmen“, so Wefelscheid. „Es ist daher das Gebot der Stunde, auch die Oberstaatsanwältin zum Stand der Ermittlungen als Zeugin zu hören.“ Wolfgang Stahl ergänzt: „Es ist doch sinnvoll, dass der Untersuchungsausschuss so schnell wie möglich direkte Informationen über den Ermittlungsstand erhält. Bei der Oberstaatsanwaltschaft läuft alles zusammen. Sie kennt den Status Quo der Ermittlungen. Wichtig ist, die Expertise aus erster Hand von den Ermittlern zu haben.“ „Es müsste im Interesse aller sein, dass der Ausschuss umfassend über dem Ermittlungsstand in Kenntnis gesetzt wird. Ich denke, dass die Notwendigkeit dafür klar ist und unser Antrag von den anderen Obleuten mitgetragen wird“, so Stephan Wefelscheid, der davon ausgeht, dass darüber in der Sitzung Anfang Januar beraten wird. Bei einer Zustimmung soll die Vernehmung schnellst möglich erfolgen. „Ich kann mir nicht vorstellen, dass man diesen Antrag ablehnen kann. Bei der Vielzahl an Anzeigenerstattern, Nebenklägern und Geschädigten ist der Berg an Akten riesig. Da wird es allen Ausschussmitgliedern helfen aus erster Hand zu erfahren, welche Ermittlungsergebnisse sich aus Sicht der Staatsanwaltschaft aus den Akten ergeben. Eine Befragung der Staatsanwaltschaft führt zudem zu einem Mehrwissen der Mitglieder – und das kann ja für die Arbeit des Ausschusses nur gut sein.“
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