Fehlende Verwaltungsvorschrift verhindert dringende Investitionen und Bau von Rettungswachen

MAINZ. Eine fehlende Verwaltungsvorschrift führt landesweit zu Problemen bei den Rettungsdiensten. Denn am 1. April 2020 ist zwar das Rettungsdienstgesetz (RettDG) in der Neufassung vom 11. Februar 2020 in Kraft getreten, allerdings fehlt bis zum heutigen Tag eine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Gesetzes. Nun hat Helge Schwab, gesundheitspolitischer Sprecher der FREIE WÄHLER Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, zur Klärung eine kleine Anfrage an die Landesregierung gestellt.

In seiner Anfrage bezieht sich Schwab exemplarisch auf die Rettungswachen in Schönenberg-Kübelberg und Kreimbach-Kaulbach (Landkreis Kusel), die unter anderem aufgrund der Einhaltung von vorgeschriebenen Einsatzzeiten und dringend erforderliche Baumaßnahmen schon länger planerisch umgesetzt und baulich begonnen sein sollten. Die Bereitstellung der finanziellen Mittel für diese wesentlichen Investitionen in Sachen technischer Ausstattung sowie baulicher Unterbringung der Leitstellen und Rettungswachen sollen laut Rettungsdienstgesetz über eine sogenannte Mischfinanzierung von Land, Landkreisen und kreisfreien Städte erfolgen.

Der bauliche Stillstand bei den beiden exemplarisch genannten Rettungswachen hat auch Auswirkungen andere Landkreise. Denn diese liegen im Rettungsdienstbereich Kaiserslautern – und dieser umfasst sowohl Stadt und Landkreis Kaiserslautern als auch den Donnersbergkreis und den Landkreis Kusel. Der Landkreis Kusel hatte bereits 2019/20 im Kreishaushalt entsprechende Mittel für die Rettungswachen Kreimbach-Kraulbach und Schönenberg-Kübelberg eingestellt. Entsprechende Betreiber haben bereits ihr Interesse bekundet, die Standorte zu betreuen. Doch beide Maßnahmen ruhen nun bereits seit mehr als zwei Jahren, da weitere Planungen aufgrund der fehlenden Durchführungsvorschrift nicht fortgeführt werden können. Und dies ist sicher nicht nur im Kreis Kusel der Fall.

Nachfragen durch die beteiligten Verbandsgemeinden und den Landkreisen beim zuständigen Ministerium des Inneren und für Sport blieben bislang erfolglos. Deshalb will Schwab in seiner Anfrage nun wissen, bis wann die Landesregierung die erwartete Durchführungsverordnung zu erlassen plant.

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