Auszüge aus der Rede
Als letzter Redner des Tages sprach der Fraktionsvorsitzende Joachim Streit zum Gesetzesentwurf für ein „Gesetz zur Regelung der Landesgrundsteuer“. Eingebracht wurde der Entwurf von der CDU-Fraktion, die eine Alternative zum Bundesmodell vorgeschlagen hat, die das Land Rheinland-Pfalz übernehmen will.
Wenn man über die Grundsteuerneugestaltung spreche, müsse man sich zur Bewertung und Diskussion in verschiedene Betrachtungspositionen begeben. Zum Beispiel aus Sicht eines Finanzamts-Leiters, der vom CDU-Vorschlag nicht begeistert sein dürfte, weil sich seine Behörde seit geraumer Zeit auf die Umsetzung des Bundesmodells vorbereitet, 30 Mitarbeiter eingestellt und die IT-Systeme entsprechend justiert hat. Die für das Bodenrichtwerte-Modell antragstellende CDU würde dann sagen: „Egal was von der Exekutive vorgeleistet wurde, ich bin Legislative – basta!“ Einem Bürgermeister wäre es hingegen am liebsten, wenn das Finanzamt die Bewertung durchführt, dann haben die auch die Einsprüche der Bürger zu bearbeiten.
„Oder betrachten wir den Sachverhalt doch mal aus Sicht einer Witwe“, führte Streit weiter aus. „Die würde sagen, mein Mann und ich haben unser kleines Häuschen mühsam aufgebaut mit einem großen Grundstück auf dem Land; und jetzt soll ich nach dem vorgelegten Gesetzentwurf genauso viel zahlen wie der Unternehmer nebenan, der die gleiche Grundstücksgröße aber ein viel größeres Haus hat?“ Und schließlich bleibe noch, die angestrebte Neuregelung aus Sicht eines Ortsbürgermeisters zu sehen, für den es die Hauptsache sei, dass am Ende genauso viel in der Kasse ist wie vorher – oder besser noch mehr.
„Aber lassen Sie uns über das grundsätzliche Übel reden: Grundsteuern fließen den Gemeinden zu und werden nahezu komplett durch VG-und Kreisumlage abgeschöpft“, gab der Fraktionsvorsitzende zu Bedenken. „Besser wäre ein Recht der Kommunen, eigene Realsteuern zu erheben, diese transparent für den Bürger zu machen und dann auf eine hohe Akzeptanz zu setzen“, ist sich Streit sicher.
Deshalb schlug der Fraktionsvorsitzende der FREIEN WÄHLER die Überweisung des Gesetzesentwurfs in den Ausschuss vor: „Lassen Sie uns darüber reden, nicht in einem alten System mit neuen Zahlen zu spielen, sondern ein neues Realsteuermodell auf den Weg zu bringen. Einfach, transparent und gerecht.“
Es gilt das gesprochene Wort.
Anm.: Der Gesetzesentwurf wird einstimmig überwiesen an den Haupt- und Finanzausschuss (federführend) und Rechtsausschuss (mitberatend).