Neben Schulen erhalten auch Kindertageseinrichtungen eine finanzielle Förderung bei der Ausstattung mit mobilen Luftreinigern
MAINZ. „Vor allem Träger von Kindertageseinrichtungen können jetzt im wahrsten Sinne des Wortes aufatmen“, gibt sich Helge Schwab (Landkreis Kusel), bildungs- und gesundheitspolitischer Sprecher der FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion, erleichtert.
Schwab hatte mit einer Kleinen Anfrage an die Landesregierung hinsichtlich der Ausstattung mit mobilen Luftreinigern zur Verbesserung des Infektionsschutzes in Schulen und Kindertageseinrichtungen nachgehakt. Denn in der Verwaltungsvorschrift vom 27. August war die Förderrichtlinie des Landes zur Verbesserung der Lüftungssituation ausschließlich für Schulräume veröffentlicht worden.
Mit dem Entwurf einer Anpassung dieser Förderrichtlinie, die voraussichtlich Ende Oktober im Amtsblatt veröffentlicht werden wird, hat das zuständige Ministerium auf die Anfrage des Abgeordneten aus der Pfalz reagiert: Denn nun werden die Förderrichtlinien analog der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Rheinland-Pfalz über die Gewährung einer finanziellen Beteiligung des Bundes zur Verbesserung des Infektionsschutzes in Schulen und Kindertageseinrichtungen (VV Mobile Luftreiniger 2021) umgesetzt. Somit werden diesen Institutionen bei der Anschaffung mobiler Luftreinigungsgeräte bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (Kauf oder Miete einschließlich Kosten für Aufbau und Inbetriebnahme) gewährt – maximal 2.000 Euro.
Helge Schwab begrüßt diese schnelle Umsetzung zum Wohle der jüngsten Mitbürgerinnen und Mitbürger in Rheinland-Pfalz.