Wefelscheid: Eine Entscheidung im November über ein einheitliches Konzept ist viel zu spät / Es wird Zeit, auch in Rheinland-Pfalz das Stichproben-Doppelmodell einzuführen
MAINZ. Nachdem im Wirtschaftsausschuss am 9. September die zuständige Staatssekretärin Petra Dick-Walther trotz Antrags der FREIE WÄHLER-Fraktion keinen „Masterplan“ zu einer einheitlichen Durchführung von Weihnachtsmärkten vorzulegen vermochte – mit der Begründung, die pandemische Lage sei noch nicht abschätzbar -, hakte der Parlamentarische Geschäftsführer Stephan Wefelscheid im Wirtschaftsausschuss am 30. September nach. Das Ergebnis blieb das Gleiche: Die Landesregierung wartet ab und verweist auf die derzeitige Corona-Bekämpfungsverordnung. Daran ändert auch nichts, dass Gesundheitsminister Clemens Hoch im Falle einer weiteren Entspannung in den Krankenhäusern für November ankündigte, dass die Weihnachtsmarkt-Veranstalter „möglicherweise“ ihr Gelände nicht mehr einzäunen und auch den Impfstatus nicht mehr kontrollieren müssten.
„Der Landesregierung fehlt der Mut – so wie in anderen Bundesländern schon geschehen -, den Kommunen, Veranstaltern, Schaustellern und Marktbeschickern ein einheitliches Konzept an die Hand zu geben“, so Wefelscheid. „Der von Minister Hoch avisierte November ist viel zu spät, sind die Starts der ersten Märkte doch schon für Ende der dritten November-Woche geplant. Die Veranstalter und Schauteller benötigen jetzt schnellstens Planungssicherheit – und das „jetzt“ ist eigentlich schon zu spät“, so der Parlamentarische Geschäftsführer der FREIE WÄHLER-Fraktion. Wefelscheid befürchtet, dass durch die fehlende Planungssicherheit der eine oder andere Veranstalter und Schausteller noch einen Rückzieher macht. Das Resultat der bisherigen Handlungsweise der Landesregierung ist ein planerisches Chaos, die Gefährdung der Existenzen vieler Schausteller und Beschicker sowie letztendlich Absage vieler Weihnachtsmärkte.“
„Es ist unbegreiflich, dass in Rheinland-Pfalz nicht möglich ist, was in Nordrhein-Westfalen machbar ist“, so Wefelscheid. Dort hat ein Arbeitskreis mit Schautellern und Marktbeschicker sowie dem Gesundheits- und Wirtschaftsministerium ein „Stichproben-Doppelmodell“ auf den Weg gebracht. Schausteller und Ordnungsamt kontrollieren dort die 3 G-Regel stichprobenartig. Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg haben sich dieser Vorgehensweise schon angeschlossen. Die derzeit geltende Corona-Bekämpfungsverordnung in Rheinland-Pfalz sieht Zugangsbeschränkungen und Vorausbuchungspflicht vor. Zur Umsetzung müssten Veranstaltungsorte abgeriegelt und der Zugang beschränkt werden. „Dadurch würde eine wirtschaftliche und besucherfreundliche Durchführung der Weihnachtsmärkte immens erschweret werden. Ein spontanes Flanieren wäre nicht möglich“, so Wefelscheid.
„Angesichts der Regelungen, die in Nordrhein-Westfalen bereits gelten, ist die Landesregierung zum Handeln gezwungen. Das Spiel auf Zeit der Landesregierung muss endlich ein Ende haben. Was in Nordrhein-Westfalen an der Grenze zu Rheinland-Pfalz möglich ist, muss auch in Rheinland-Pfalz an der Grenze zu Nordrhein-Westfalen möglich sein. Alles andere führt nur zu einer unnötigen Wettbewerbsverzerrung und Verlagerung von Kundenströmen. Wir benötigen in Rheinland-Pfalz daher eigene Regelungen für die Weihnachtsmärkte nach dem Vorbild von Nordrhein-Westfalen. Trotz unserer drängenden Forderung, einen Masterplan Weihnachtsmärkte zu erstellen und den vor Ort Verantwortlichen die dringend notwendige Planungssicherheit zu geben, hat man hier alle Verantwortung an die Veranstalter abgegeben. Verlässliche Wirtschaftspolitik sieht anders aus“, fällt Wefelscheid sein Urteil.