Verpflichtende Übermittlung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) unsinnig, solange technische Voraussetzungen nicht stimmen
MAINZ. Die Digitalisierung in der ärztlichen Versorgung soll den nächsten Schritt gehen: Von jetzt an steht für die Ärzte die digitale Weiterleitung einer Krankmeldung an die Krankenkassen an: die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Mit dem 1. Januar werden die Ärzte – unter Sanktionsandrohung bei Nichtumsetzung – verpflichtet, Krankmeldungen digital an die Krankenkassen weiterzuleiten.
„Damit die Ärzte dies können, müssen die technischen Voraussetzungen stimmen. Vorher kann diese Bearbeitung nicht starten“, fordert Joachim Streit, Fraktionsvorsitzender der FREIEN WÄHLER. Damit stößt er ins gleiche Horn wie Barbara Römer, die Erste Vorsitzende des Hausärzteverbandes Rheinland-Pfalz, die ebenfalls eine verlässlich funktionierende Technik fordert, wenn diese „in die Massenanwendung geht“. Immerhin gehe es um rund zwei Millionen Krankschreibungen pro Tag. Doch nach derzeitigem Kenntnisstand sind weniger als 10 Prozent der gesetzlichen Krankenkassen technisch imstande, die eAU elektronisch entgegenzunehmen.
Die Bescheinigungen für den Arbeitsgeber und die Versicherten werden weiterhin auf Papier gedruckt. Zudem werden die Praxen verpflichtet, den Patienten auf Wunsch oder bei erfolgloser digitaler Übermittlung einen Papierausdruck für die Krankenkasse mitzugeben. Helge Schwab, der gesundheitspolitische Sprecher der FREIEN WÄHLER, sieht hier „einen erheblichen Mehraufwand“ für die Praxen und stimmt mit dem Hausärzteverband überein, der keinen Mehrwert für Patienten und Praxen sieht.