Die rheinland-pfälzische Energiepolitik unterstützt die in Paris vereinbarten Klimaziele. Mit diesem Hintergrund wird die Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Dächern von Gewerbeneubauten ab 100 qm und deren zugehörigen Parkplätzen ab 50 Stellplätzen eingeführt.
Kurz gefasst: das Landessolargesetz.
Eine gut gemeinte Idee, die ihr gewünschtes Ziel jedoch nicht erreichen wird! Die Fülle an Ausnahmeregelungen und die dazugehörige Bürokratie stehen nicht im Verhältnis zum Ökostrom-Ertrag. Wir, die FREIEN WÄHLER, lehnen die Verpflichtung zum Photovoltaik-Anlagenbau für Gewerbetreibende grundsätzlich ab!
Dennoch wollen wir den Ausbau der erneuerbaren Energien vorantreiben. Wir fordern daher die Landesregierung dazu auf, ihre im Koalitionsvertrag gesteckten Ziele mit neuen Strategien zu belegen!
Die Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz müssen dazu animiert werden, sich bei der Klimawende zu engagieren. Dazu bedarf es neuer und innovativer Förderprogramme, die es den Menschen ermöglicht, sich vielfältig zu beteiligen. Solche Programme zeigen bereits in einigen anderen kommunalen Projekten eine positive Resonanz. Beispielhaft kann man hier die Kommunalen Netze Eifel und das Verbundsystem Westeifel nennen.
Die Energie regional zu produzieren und sie auch regional zu verbrauchen, das muss die Maxime sein!
Verpflichtungen in der angedachten Form werden nicht den erhofften großflächigen Ausbau an Solar-Energie bringen. Die Erzeugung von Solarenergie ohne den dazugehörigen Speicherausbau, ist produzierte Energie, die verpufft. Wie kann es sein, dass ich eine Landesregierung damit brüstet, ein Batteriewerk in Rheinland-Pfalz zu bauen, ohne die Möglichkeit der Stromspeicherung im Landessolargesetz zu berücksichtigen? Wir die FREIEN WÄHLER fordern deshalb: PV-Anlagen-Ausbau nur mit dazugehöriger Speichertechnologie! Diese Speicher benötigen ein Schwarmbewusstsein, das eine Kommunikation untereinander ermöglicht, um den gespeicherten Strom bei Bedarf am richtigen Ort freizugeben.
Die Experten haben im Anhörungsverfahren die „Erfolgschance“ des Gesetzes deutlich gemacht: Die Chance, dass dieses Gesetz im Sinne der Klimaneutralität ein Erfolg wird, ist äußerst gering. Die Landesregierung verpasst hier die Chance, als Vorreiterin bei ihren Bürgerinnen und Bürgern zu punkten! So könnten Neubauten wie Schulen oder andere Nichtwohngebäude des Landes oder der Kommunen sowie Bestandsgebäude mit PV-Anlagen bestückt werden. Auch das von der CDU angesprochene Kataster ist keine Erfindung der CDU.
Bereits in der Sommerpause habe ich mit dieser Idee bei Interessenverbänden und der IHK offene Türen eingelaufen. Die IHK zum Beispiel begrüßen die Idee einer Schnittstelle zwischen Flächenanbieter und Investor. Die Infrastruktur der Katasterämter ist bereits in den Kommunen integriert und kann eingesetzt werden. Mit angezogener Handbremse Vollgas geben wollen, ohne Sprit; macht dieses Gesetz bildlich.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir, die FREIEN WÄHLER, lehnen das Landessolargesetz als Pflichtgesetz in seiner jetzigen Form grundsätzlich ab! Auch der Änderungsantrag der CDU, der den Pflichtcharakter behält und den betroffenen Kreis deutlich erweitert, findet innerhalb der FREIEN WÄHLER keine Zustimmung. Mit dem Entschließungsantrag, das Landessolargesetz im Laufe der Legislaturperiode zu überarbeiten, findet die Absicht einer Förderung und die damit verbundene freiwillige Initiative erstmals Bedeutung. Konkretisiert sind die Fördermaßnahmen jedoch nicht.
Konkretisiert ist die Pflicht zur Errichtung einer PV-Anlage auf öffentlichen Gebäuden. Konkretisiert ist der Maßnahmenkatalog, ab wann eine Pflicht als erfüllt gilt.
Wir, die FREIEN WÄHLER bleiben bei dem Tenor: Pflichten abschaffen, um Anreize zu schaffen! Ich erinnere daran, was der FDP-Kollege Weber gesagt hat; Verbotspolitik ist keine Innovationspolitik.
Denn: Wer verpflichtet verbietet die freie Entscheidung!