Land scheitert erneut vor Gericht / Wefelscheid: „Wir erwarten Einsichtsfähigkeit der Ministerin“
MAINZ. Erneut hat die Landesregierung von höchstrichterlicher Seite ein Urteil erhalten, welches das Finanzgebaren von Rheinland-Pfalz gegenüber den Kommunen rügt. Konkret scheiterte die Landesregierung in Leipzig vor dem Bundesverwaltungsgericht mit der Überprüfung eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts Koblenz im Fall der Kreisumlage im Landkreis Kaiserslautern.
Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) hatte gegen den vehementen Widerstand des Kreistages per Ersatzvornahme durchgesetzt, dass die Kreisumlage um zwei Punkte auf 44,23 Prozent erhöht wurde. In der Konsequenz mussten die Orts- und Verbandsgemeinden höhere Beiträge an den Landkreis abführen – und dies trotz defizitärer Haushalte ebenda.
Die FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion sieht sich einmal mehr in ihrer Forderung bestätigt, dass das Land Rheinland-Pfalz für eine auskömmliche und faire Finanzausstattung der Kommunen zu sorgen hat. Bereits 2012 und 2020 hat sich der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz zur kommunalen Finanzausstattung geäußert und das Finanzgebaren des Landes für verfassungswidrig erklärt. Seither warten Kreise, Städte und Gemeinden auf Signale aus dem Finanzministerium, wie die Kommunen zukünftig durch das Land finanziell aufgestellt werden.
Nach und nach sickert nach Erkenntnis der FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion durch, dass das Land Rheinland-Pfalz ein Modell erarbeiten will, bei dem starke Kommunen die schwachen Kommunen unterstützen sollen. Zudem scheint die ADD verstärkt den Kurs einzuschlagen, dass kommunale Steuern und Gebührensätze dramatisch erhöht werden sollen, bevor das Finanzierungsmodell des Landes final präsentiert wird.
In diesem Fall warnt der Parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion, Stephan Wefelscheid, ausdrücklich vor der lediglich horizontalen Umverteilung: „Es darf nicht sein, dass die starken Leistungsträger in diesem Land, die eine gute Wirtschafts- und Standortpolitik machen, mit einer zusätzlichen Abgabe bestraft werden. Denn gute Standortpolitik muss sich für die Kommunen auch wirtschaftlich lohnen. Statt den Leistungsträgern Einnahmen wegzunehmen und umzuverteilen, hat das Land den schwachen Kommunen schlicht mehr Geld zur Verfügung zu stellen, damit diese auch in die Lage kommen, eigene gute Einnahmen erzielen zu können. Die Hilfe zur Selbsthilfe funktioniert aber nicht, wenn man den stärkeren Kommunen ihre Gelder wegnimmt und diese dann wiederum selber Hilfe brauchen.“
Insofern lehnt die FREIE WÄHLER-Fraktion den Ansatz einer lediglich horizontalen Umverteilung ab und warnt vor dem Hintergrund der aktuellen Gerichtsentscheidung auch deutlich davor, dass die ADD in Haushaltsgenehmigungsverfahren der Kreise und Städte höhere Steuern und Umlagen einfordert. Vielmehr müsse Finanzministerin Doris Ahnen (SPD) erst einmal mit den jetzt vorliegenden Zahlen aus den Kommunen ein klares Konzept erarbeiten, das für faire Kommunalfinanzen sorgt.
„Wir erwarten die Einsichtsfähigkeit der Finanzministerin, sich der rechtlichen Faktenlage zu stellen“, erklärt Wefelscheid, „die nunmehr rechtskräftige Entscheidung des OVG erfordert ein Umdenken des Ministeriums“.