FREIE WÄHLER-Fraktion unterstützt Bürgerbefragung zu WKA im Pfälzerwald

MAINZ. Entsprechend der Ankündigung durch Ministerpräsidentin Malu Dreyer im Vorfeld der Landtagswahl hat die neue rheinland-pfälzische Regierung im Koalitionsvertrag die Platzierung von Windkraftanlagen (WKA) im deutschen Teil des grenzüberschreitenden Biosphärenreservates Pfälzerwald-Nordvogesen vorgesehen. „Dies begründet einen massiven und rücksichtslosen Ausbau der WKA unter großflächiger Inanspruchnahme auch des Waldes“, so Helge Schwab, stellvertretender Vorsitzender der FREIE WÄHLER-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz.

Besonders verwerflich findet Schwab, dass sogenannte Kalamitätsflächen – zum Beispiel nach Windbruch oder Schädlingsbefall – als WKA-Standorte genutzt werden sollen. „Dadurch geben wir das weltweit vorbildliche, nachhaltige und Jahrhunderte alte deutsche Forstwirtschaftsprinzip der Wiederaufforstung preis. Und dies, wo wir doch alle wissen, dass wir unseren Wald zum Erhalt des Klimas dringend benötigen“, argumentiert der Abgeordnete und ergänzt: „DerRegierungsansage, dass der Bau von WKA im Pfälzerwald nur in den sogenannten Entwicklungszonen stattfinden solle, wohnt eine gewisse Bürgertäuschung inne: Denn sie erwähnt nicht, dass diese genannten Flächen rund 88 Prozent des Schutzgebietes ausmachen.“

Die FWG Bezirkstag Pfalz arbeitet derzeit daran, eine Amtliche Einwohnerbefragung auf den Weg zu bringen, um die Meinungen der wahlberechtigten Bürger zum Thema Windkraftanlagen im Pfälzerwald zu erfahren. Die FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion, als parlamentarischer Arm der FWGen im Land, stützt dieses Vorhaben und die Pfälzer Haltung gegen den WKA-Bau im Biosphärenreservat. „Auch, wenn diese Befragung nicht im Gegensatz zu einem Bürgerentscheid verbindlich ist, so sollte sie dennoch eine Richtschnur für die Mandatsträger sein“, fordert Helge Schwab, der das Unterfangen gegen den WKA-Bau  juristisch abgesichert sieht: „Alle zum Tragen kommende Vorgaben sprechen derzeit Verbote beziehungsweise Ausschlüsse aus: das aktuelle Landesentwicklungsprogramm Rheinland-Pfalz (LEP IV), die regionalen Raumordnungspläne für Vorder- und Westpfalz und die rheinland-pfälzische Landesverordnung über das Biosphärenreservat Pfälzerwald als deutscher Teil des grenzüberschreitenden Biosphärenreservats Pfälzerwald-Nordvogesen  vom 23. Juli 2020!“ Nicht zuletzt deshalb hat die französische Seite mit ihrem Partnerträger eine inhaltsgleiche Regelung getroffen. „Das WKA-Verbot kann somit ohnehin nicht einseitig unabgestimmt aufgekündigt werden“, resümiert Schwab.

Related Images:

Nach oben scrollen