FREIE WÄHLER-Fraktion fordert allgemeine Entschädigungsregelung für von Einschränkungen betroffene Selbständige im Pandemiefall

MAINZ. Die Corona-Pandemie hat besonders die Selbständigen hart getroffen. Sie mussten ihre Geschäfte schließen, damit Infektionsketten unterbrochen wurden. Mit dem Antrag auf   Bundesratsinitiative zu einem umfassenden Entschädigungsgesetz wollen die FREIEN WÄHLER diesen Unternehmern helfen: Soloselbständige, Gastwirte, Einzelhändler, Künstler, Musiker, Messebauer, Fahrschulen, Frisörsalons, Kosmetik-, Fitness- und Tattoostudios, Schausteller, Marktbeschicker, die Beherbergungs- und Reisebranche, Freizeit- und Tierparks, Kinos und viele mehr.

Die Corona-Bekämpfungsverordnungen ordneten die Schließung dieser Geschäftszweige für den Erhalt der allgemeinen Gesundheit an. Damit haben die Selbständigen zum Schutz der Bevölkerung Sonderopfer erbracht, die auch gesondert zu entschädigen sind. Die Bundesregierung zahlte zwar zum Teil Überbrückungshilfen. Jedoch haben diese nicht alle bekommen. Zudem reichten die Hilfen oft nicht aus, um die Verluste aufzufangen und den entgangenen Gewinn zu ersetzen.

Deshalb fordert die Landtagsfraktion der FREIEN WÄHLER eine Entschädigungsregelung – auch im Hinblick auf eventuell noch bevorstehende Pandemien. „Selbstständige, die ihre Betriebe aufgrund der Corona-Bekämpfungsverordnungen und der Bundesnotbremse schließen mussten, haben ein Sonderopfer erbracht und sind dafür entsprechend zu entschädigen“, fordert Stephan Wefelscheid, Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion der FREIEN WÄHLER im Landtag von Rheinland-Pfalz. „Dafür bedarf es einer gesetzlichen Entschädigungsregelung“, sind sich Wefelscheid und Fraktionsvorsitzender Joachim Streit einig.

In einer solchen Entschädigungsregelung sind nach Auffassung der Landtagsfraktion der FREIEN WÄHLER nicht nur Schadensersatzfragen in Folge unmittelbarer gesetzlicher Verbote der Länder zu regeln, sondern auch die Folgen, die sich mittelbar aus Warnungen des Auswärtigen Amtes des Bundes ergeben. Gleiches gilt für mittelbare Folgen staatlichen Handelns, um auch die Folgen bei Reisebüros, Reise- und Busunternehmen sowie der gesamten Veranstaltungsbranche mit Kulturschaffenden auszugleichen.

Deshalb fordert die Landtagsfraktion der FREIEN WÄHLER die Landesregierung dazu auf, sich im Bundesrat für eine einheitliche, bundesgesetzliche Entschädigungsregelung für von Corona betroffene Selbständige einzusetzen, die ihre Betriebe aufgrund der Corona-Bekämpfungsverordnungen der Länder und der Bundesnotbremse schließen mussten oder mittelbar von Einschränkungen betroffen waren. Außerdem soll sich die Landesregierung im Bundesrat im Hinblick auf künftige Pandemiegeschehen und damit einhergehender Einschränkungen und Belastungen für Selbständige für eine allgemeine Entschädigungsregelung im Pandemiefall einsetzen.

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