53. Plenarsitzung – Patrick Kunz zum „Landesgesetz zur Änderung des Landessolargesetzes“ – mit Video

Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP

Video: Landtag RLP

Im Ausschuss für Klima, Energie und Mobilität haben wir binnen eines Jahres nun zwei Anhörverfahren zu ähnlich gelagerten Themenkomplexen begleiten dürfen. Und obwohl wir beim zweiten Anlauf teilweise erneut auf alte Bekannte trafen – gegrüßt seien Herr Ringhoffer, Herr Prof. Te Heesen und Herr Schöller – haben beide Anhörverfahren jeweils neue Aspekte rund um den PV-Ausbau zu Tage gefördert. Insofern sei vorweggeschickt, dass ich die Anhörung im Grundsatz positiv bewerte.

Zur Wahrheit gehört allerdings auch – und ich bitte dies nicht als Vorwurf an die Anzuhörenden zu verstehen -, dass es im Kern eben um den Vorschlag der Ampel zur Änderung des Landessolargesetzes ging. Konkret um die PV-Ready-Pflicht für Private und die grundsätzliche PV-Pflicht für Kommunen. Doch diese beiden Sachverhalte haben beim Anhörverfahren nahezu keine Rolle gespielt.

Bezeichnend war der Versuch von Herrn Oster, vom Präsidenten des Bauern- und Winzerverbands, Herrn Hartelt, im Rahmen der Fragerunde explizit in Erfahrung zu bringen, in welcher Verbindung seine Ausführungen zu Freiflächen-PV mit dem Gesetzesentwurf stünden. Diese Frage hätte man jedoch allen Anzuhörenden stellen können. Und warum ist das so? Eeil der Gesetzesentwurf am Kern der Probleme der Praktiker vorbeigeht.

Ich habe lediglich zwei Einlassungen vernommen, die man auf den vorliegenden Gesetzesentwurf zuspitzen könnte. Hängen geblieben ist bei mir Herrn Ringhoffers Aussage, dass eine PV-Anlage in seinem Verantwortungsbereich – so sie denn umsetzbar ist – bei Neubauten ohnehin mitgedacht wird. Und hängen geblieben ist bei mir Herrn Dr. Kistenmachers Aussage, dass in seiner Gemeinde ohnehin eine Solarstrategie vorhanden sei, die kommunale Gebäude auf Möglichkeiten der PV-Installation prüfe.

Mit anderen Worten: Die Praxis ist der Gesetzgebung meilenweit voraus, was mich zu dem Schluss kommen lässt, dass es nicht unsere Aufgabe sein sollte, Eulen nach Athen zu tragen. Ich habe aber auch vernommen, dass wir über andere Wege den PV-Ausbau im Land, aber auch die technische Umsetzung an sich sehr wohl unterstützen können. Zum einen gilt es, der Baubrache zeitnah aus der Krise zu helfen. Denn wo nicht gebaut wird, dort entstehen auch keine neuen PV-Anlagen. Ob der unlängst stattgefundene Baugipfel im Berliner Kanzleramt dazu beigetragen hat? Man wird sehen.

Zum anderen braucht es mehr Förderprogramme, die die Anschaffungskosten von PV-Anlagen senken. Herr Schöller hat eindrucksvoll dargestellt, welchen Run es auf den letzten Förderaufruf des Bundes gab. Um hier möglichst viele Menschen teilhaben zu lassen, ist zwingend auch über ein landeseigenes Förderprogramm jenseits von KIPKI nachzudenken.

Aber losgelöst davon sehe ich im vorliegenden Gesetzesentwurf eine grundlegende Diskrepanz zwischen Ihrem und unserem politischen Ansatz. Der Dreiklang aus Zwang, Pflicht und Verbot ist für die Fraktion der FREIEN WÄHLER schlichtweg übergriffig und simplifizierend. Was Rheinland-Pfalz – aber auch die Bundesrepublik – braucht, ist ein Anreizsystem, das auf die gesellschaftliche und wirtschaftliche Vernunft der Bürger setzt.

Daher lehnen wir Ihren Gesetzesentwurf ab.

Abschließend noch ein Wort zum Entschließungsantrag der Kollegen von der CDU. Natürlich können wir uns ihrem Forderungskatalog in weiten Teilen anschließen. Aber es ist uns doch allen klar, dass der Antrag im Zeichen ihres ursprünglichen Änderungsantrags zum Landessolargesetz steht. Dieser ging bekanntlich noch deutlich weiter, als das, was die Ampel jetzt vorschlägt. Auch aus dem aktuellen Text geht hervor, dass ihnen PV-Ready nicht ausreicht. Und als logische Konsequenz lehnen wir auch den vorliegenden Entschließungsantrag der CDU ab.

Es gilt das gesprochene Wort.

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