Helge Schwab: Benachteiligte und finanzschwache Kommunen werden weiter abgehängt und müssen ihre spärlich vorhandene Infrastruktur noch „kaputtsparen“
MAINZ. Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände beklagt eine Zunahme der Verfahrensaussetzungen zu Haushaltsnachbesserungen oder die Versagung von kommunalen Haushalten. Die betroffenen Kommunen befinden sich somit in den sogenannten vorläufigen Haushaltsführungen mit nachfolgenden Konsequenzen. Deshalb will Helge Schwab, stellvertretender Vorsitzender der FREIE-WÄHLER-Landtagsfraktion, in einer Kleinen Anfrage unter anderem von der Landesregierung wissen, welche Möglichkeiten sie zur Sicherstellung der notwendigen Investitionen in kommunale Gebäude und Infrastruktur sieht.
„Derzeit werden Haushalte von verschuldeten Kommunen kommentarlos zurückgeschickt“, weiß Helge Schwab. „Die kommunale Selbstverwaltung wird über die Haushaltgenehmigung ausgehebelt – statt gestalten zu können, wird eine Notverwaltung geplant“, kritisiert der stellvertretende Fraktionsvorsitzende weiter. Dabei sollen kommunale Aufgaben der Daseinsvorsorge gesichert sein. Investitionen in die Instandhaltung und Sanierung von kommunalen Einrichtungen und deren Infrastruktur – auch unter Betrachtung von energetischen Einsparmöglichkeiten – werden so ausgebremst. „Die Kommunen brauchen hier Unterstützung – schließlich liegt die Kostenentwicklung im Bereich der Investitionen teilweise auch in politisch getroffenen Entscheidungen auf Landes- und Bundesebene begründet“, so Schwab.
Davon betroffen sind unter anderem der Kita-Ausbau, der Ausbau von Ganztagsschulen, der Wohnungsbau, die Unterbringung von Flüchtlingen und Kriegsvertriebenen sowie nicht zuletzt die energetische Sanierung zur Erreichung der Klimaziele. „Ein ,Abhängen‘ von Kommunen mit ihren Bürgerinnen und Bürgern muss schon vom Grundsatz der gleichwertigen Lebensverhältnisse heraus vermieden werden“, fordert der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FREIEN WÄHLER.
Deshalb will Schwab von der Landesregierung in seiner Kleinen Anfrage außerdem wissen, welchen Handlungsspielraum sie für ihre Kommunalaufsichtsbehörden aufgrund der angewandten Abschreibungstabellen sieht, vermeintlich defizitäre Haushalte in der momentanen Situation zu genehmigen und somit weiterhin notwendige Investitionen zu ermöglichen: Und: Welche Handlungsmöglichkeiten den Kommunen – anstelle einer weiteren Erhöhung der Hebesätze und Umlagen über die Nivellierungssätze hinaus – bleiben. „Denn zur Haushaltskonsolidierung findet die Investitionsrückstellung spätestens dann ihre Grenzen, wenn dadurch die Kommunen ihre Pflichtaufgaben nicht mehr gewährleisten können“, mahnt Schwab.