32. Plenarsitzung – Lisa-Marie Jeckel zum „Landesgesetz über Dolmetschende und Übersetzende in Justizangelegenheiten“ (Gesetzentwurf der Landesregierung)

Wenn eine Rechtsmaterie bundesweit vereinheitlicht wird, hat dies meist auch Auswirkungen auf die Bundesländer und deren Landesrecht. Das ist nicht ungewöhnlich und auch hier, im Falle des Rechts von Dolmetschern in Justizangelegenheiten, nachvollziehbar.
Das zum 1. Januar 2023 in Kraft tretende Gerichtsdolmetschergesetz regelt zukünftig die allgemeine Beeidigung von Dolmetschern, die zur Sprachenübertragung in Gerichtsverhandlungen zuzuziehen sind und dient der Vereinheitlichung der derzeit in den Ländern unterschiedlich ausgestalteten Standards für die allgemeine Beeidigung von Gerichtsdolmetschern.

Dies führt dazu, dass das bisherige rheinland­pfälzische Landesgesetz über Dolmetscher und Übersetzer in der Justiz, bezogen auf die enthaltenen Regelungen zu den Voraussetzungen und dem Verfahren der allgemeinen Beeidigung von Gerichtsdolmetschern, wegen des lnkrafttretens des Gerichtsdolmetschergesetzes zum 1. Januar 2023 obsolet wird.

Aufgrund des Fehlens von Regelungen zur Ermächtigung weiterer und zur allgemeinen Beeidigung der sonstigen Dolmetscher im Justizbereich, insbesondere solchen zur Sprachenübertragung in notariellen oder staatsanwaltschaftlichen Angelegenheiten oder zu Gebärdensprachdolmetschern, bedarf es neben dem Bundesgesetz auch einer sachgerechten Regelungen im Bereich der Länder.
Dieser Aufgabe ist die Landesregierung mit dem Gesetzesentwurf zum Landesgesetz über Dolmetscher und Übersetzer in Justizangelegenheiten (LDÜJG) für den nicht vom Gerichtsdolmetschergesetz erfassten Anwendungsbereich nachgekommen. Die erforderlichen Anpassungen und Ergänzungen des Landesrechts an die im Gerichtsdolmetschergesetz niedergelegten bundesrechtlichen Regelungen finden uneingeschränkt unsere Zustimmung, sind sie doch getragen davon, für alle Sprachmittler eine möglichst einheitliche Rechtslage zu schaffen und die hohe Qualität des Dolmetscherwesens zu sichern. Deshalb werden die FREIEN WÄHLER diesem Gesetzesentwurf zustimmen.

Es gilt das gesprochene Wort.

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