Stephan Wefelscheid zur Sitzung des Rechtsausschusses im Landtag Rheinland-Pfalz „Nutzung von Daten aus der Luca-App“
MAINZ. Der rechtspolitische Sprecher der FREIE WÄHLER Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, Stephan Wefelscheid, MdL, führt nach der heutigen Sitzung des Rechtsausschusses Landtag Rheinland-Pfalz zum Tagesordnungspunkt 9 „Nutzung von Daten aus der Luca-App“ und den Ausführungen des Staatsministers Herbert Mertin, MdL (FDP), zur Nutzung der Daten durch die Ermittlungsbehörden in Rheinland-Pfalz aus:
• „Der Bericht des Ministers hatte es in sich. Spätestens seit heute ist klar, dass die Staatsanwaltschaften in der Bestimmung des §28a Abs.4 Infektionsschutzgesetz keine absolute datenschutzrechtliche Schranke für staatsanwaltschaftliche Ermittlungen sehen.“
• „Der Minister stellte klar, dass zumindest bei Kapitalverbrechen die Staatsanwaltschaft im Einzelfall unter Abwägung der widerstreitenden Interessen auf die im Wege der Kontaktnachverfolgung in Gaststätten gesammelten Daten zu Ermittlungszwecken zugreifen darf.“
• „Damit steht seit heute fest, dass das von der Politik gegebene Versprechen, wonach die Daten der Kontaktnachverfolgung ausschließlich für die Kontaktnachverfolgung zu Zwecken der Corona-Eindämmung genutzt werden dürfen, gebrochen ist.“
• „Das Vertrauen der Menschen darauf, dass ihre personenbezogenen Daten nicht für andere Zwecke verwendet werden dürfen, ist damit zu recht erschüttert.“
• „Wenn die Pandemiebekämpfung gelingen soll, muss dieses Vertrauen wiederhergestellt werden, indem der Bundestag im Infektionsschutzgesetz klarstellt, dass Kontaktdaten ausschließlich zur Corona-Nachverfolgung genutzt werden dürfen.“
• „Ich warne ausdrücklich davor, diese Rechtsfrage schleifen zu lassen! Wenn die Menschen gewusst hätten, dass die Daten der Kontaktnachverfolgung auch zu staatsanwaltschaftlichen Ermittlungszwecken herangezogen werden dürfen, hätte die Regelung im Infektionsschutzgesetz keine Akzeptanz erfahren.“