Stephan Wefelscheid kritisiert: Seit Jahren wird sich mit Behelfskonstruktionen beholfen
MAINZ. Insgesamt 314 Menschen saßen nach Abgaben des Integrationsministeriums im Jahr 2023 in der Ingelheimer Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige (GfA). Davon 158 Personen in der Zuständigkeit der Ausländerbehörden in Rheinland-Pfalz. Die Abschiebehaft war jüngst nach Veröffentlichung einer Auswertung des Caritas-Beratungsprojekts erneut in den Fokus der Öffentlichkeit geraten. Die Auswertung offenbart, dass viele Menschen zu Unrecht in der Ingelheimer GfA sitzen.
Stephan Wefelscheid, Mitglied im Landesbeirat für den Vollzug der Abschiebungs- und Zurückweisungshaft in Rheinland-Pfalz und rechtspolitischer Sprecher der Fraktion der FREIEN WÄHLER im Landtag Rheinland-Pfalz kennt die Haftbedingungen vor Ort und zeigt sich über das nach wie vor fehlende Abschiebehaftvollzugsgesetz besorgt. „Anders als in vielen anderen Bundesländern besitzt Rheinland-Pfalz kein eigenes Abschiebehaftvollzugsgesetz, das die rechtlichen Grundlagen für die Unterbringung in der Abschiebehaft bildet. Zwar ist ein Abschiebehaftvollzugsgesetz endlich in Vorbereitung, doch wird sich hier seit Jahren mit Behelfskonstruktionen beholfen. Dies muss schnellstmöglich enden. Rheinland-Pfalz braucht unverzüglich eine sichere Rechtsgrundlage für den Vollzug der Abschiebehaft“, so Wefelscheid.
„Mein bisheriger Einblick in die Haftbedingungen in der GfA haben gezeigt, dass sich hier abweichend zum normalen Strafvollzug teilweise andere Probleme und Fragestellungen ergeben, als im normalen Strafvollzug. Diese gilt es, im Hinblick auf die umfassenden Grundrechtseingriffe sehr genau zu betrachten. Der gerade durch NDR-Recherche öffentlich gewordene bundesweite Datenleck-Skandal rund um die Festnetztelefonie in Haftanstalten zeigt die Sicherheitslücken, die es hier zu schließen gilt. Im Abschiebehaftvollzug stellt sich die Frage der Telefonie nochmals komplizierter dar, die man jedoch in dem angekündigten Abschiebehaftvollzugsgesetz einfach schließen könnte. Im Nachbarbundesland Hessen beispielsweise dürfen auf Grundlage des seit 2017 geltenden Gesetzes über den Vollzug ausländerrechtlicher Freiheitsentziehungsmaßnahmen in Abschiebehaft befindliche Personen ihre privaten Mobiltelefone oder Smartphones behalten. Deren Kameras werden lediglich versiegelt, sodass das Anfertigen von Videos und Fotos nicht möglich ist. Eine ähnliche Regelung brauchen wir auch in Rheinland-Pfalz. Das spart auch Kosten und stellt sicher, dass die Menschen nicht von ihren Familien und dem sozialen Umfeld abgeschnitten werden“, so Wefelscheid.