Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuerreform bestätigt
MAINZ. In der Plenarsitzung am 25. Januar 2024 hatte der Fraktionsvorsitzende der FREIEN WÄHLER im rheinland-pfälzischen Landtag. Joachim Streit, vor den verfassungsrechtlichen Bedenken gewarnt, die dem Gesetz der Landesregierung zum neuen Verfahren der Grundsteuerreform anhaften könnte. Mit der jetzt veröffentlichten Entscheidung des Bundesfinanzhofs gegen eine Beschwerde des Finanzgerichts von Rheinland-Pfalz wurde der Weg nach Karlsruhe freigemacht, die Verfassungsmäßigkeit des Bundesmodells – und damit der Handhabung in Rheinland-Pfalz – mit einer grundsätzlichen Würdigung zu überprüfen.
„Was heißt das für die Bürger“, fragt sich nicht nur Joachim Streit. „Die Bürger müssen zunächst mit den versandten Grundsteuerwertbescheiden weiterleben, aber auch in der Hoffnung, dass Karlsruhe dieses Verfahren letztendlich kippt. Einfachere, nachvollziehbarere und gerechtere Berechnungen sowie eine wirkliche Aufkommensneutralität muss das Ziel einer höchstrichterlichen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sein. Es heißt also abwarten – ob die Ampel ein weiteres Mal scheitert.“