66. Plenarsitzung – Joachim Streit zum “Landesgesetz zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge (Straßenausbaubeitragsabschaffungsgesetz)

Gesetzentwurf der AfD-Fraktion / Entschließungsantrag der FREIE WÄHLER-Fraktion

Video: Landtag RLP

Zum dritten Mal in Folge sprechen wir heute in diesem Haus über das Für und Wider der Straßenausbaubeiträge. Mit anderen Worten: Die Argumente sind ausgetauscht und die Fronten geklärt. Im Landtagswahlprogram 2021 unserer Partei haben wir – ebenso wie die FDP – die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge gefordert. Anders als die FDP sind wir allerdings nicht Teil der Landesregierung und somit in unserem Wirkungsgrad eingeschränkt.

Dennoch hat uns die bisherige Legislaturperiode in der Opposition gelehrt: Steter Tropfen höhlt den Stein.

Und deswegen werden wir nicht müde, den Druck auf die Ampelkoalition auch in dieser Debatte aufrecht zu erhalten. Zumal Rheinland-Pfalz nach der Entscheidung der nordrhein-westfälischen Landesregierung die Straßenausbaubeiträge abzuschaffen, endgültig einsam gegen den Strom schwimmt. In allen anderen Bundesländern gibt es entweder keine Straßenausbaubeiträge mehr oder deren Erhebung wurde den Kommunen zumindest freigestellt.

Doch trotz allem hält das rheinland-pfälzische Innenministerium an diesem Relikt vergangener Tage fest.

Meine Damen und Herren, diese politische Geisterfahrt führt bei den betroffenen Eigentümern, die in vielen Fällen zur Kasse gebeten werden ohne von den baulichen Maßnahmen zu profitieren, zu Unverständnis. Angesichts der Tatsache, dass die Landesregierung ihre Meinung bezüglich der Straßenausbaubeiträge nicht ändern wird, plädiert die FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion für einen Minimalkompromiss, der die durch das Festhalten an der Erhebung der Beiträge entstandene finanzielle Belastung zumindest etwas senkt.

Nach derzeitiger Rechtsprechung sind die Straßenausbaubeiträge nicht steuerlich absetzbar, aber genau dafür müsste sich die rheinland-pfälzische Landesregierung im Rahmen einer Bundesratsinitiative stark machen. Hier hilft auch kein Abwarten, weil in diesem Fall keine Eigeninitiative anderer Bundesländer aus beschriebenen Gründen zu erwarten ist. Jedoch hat der zuständige Innenausschuss meine Hoffnungen auf ein Entgegenkommen der Ampel gedämpft. Die vorgetragenen Argumente des Kollegen der SPD leuchten mir letztlich nicht ein. So seien diejenigen schlechter gestellt, die zwar Straßenausbaubeiträge, aber keine Einkommenssteuer bezahlen. Solche Fälle mag es geben, aber wieso sollte man deswegen den Bürgern, die Steuern zahlen und entsprechende Leistungen absetzen könnten, diese Möglichkeit verwehren?

Entscheidungen, von denen bestimmte Personenkreise profitieren, werden in diesem Haus alle vier Wochen getroffen – alles andere würde den politischen Stillstand bedeuten. Und den zweiten Einwand konnte ich ebenfalls nicht nachvollziehen. Ja, womöglich wäre es mit einer Änderung des §35a Einkommenssteuergesetz nicht getan. Aber gesetzliche Wechselwirkungen sind doch Teil unseres Geschäfts. Sollen wir Prozessen zukünftig nicht mehr anschieben, weil womöglich juristischer Arbeitsaufwand damit verbunden ist?

Mit dem Festhalten an den Straßenausbaubeiträgen und dem Prinzip „Augen zu und durch“ bei der Grundsteuer betreibt diese Landesregierung eine eigentümerfeindliche Politik.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Beratungen für den nächsten Doppelhaushalt stehen vor der Tür. Meine Fraktion wird in diesem Rahmen einen weiteren Anlauf starten, für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge zu werben. Besser wäre jedoch, die Mainzer-Ampel würde endlich ein Einsehen haben und selbstständig die entsprechenden Kompensationszahlungen für die Kommunen bereitstellen. Alles andere ist den derzeitigen und bundesweit einzig verpflichteten Beitragszahlern nicht länger vermittelbar.

Und da ja der Opposition gerne vorgeworfen wird, es mangele ihr an Gegenfinanzierungsvorschlägen, möchte ich in diesem Zusammenhang erneut auf die ständig wachsende Rücklage verweisen. Natürlich fehlt uns das ministeriale Herrschaftswissen, um eine präzise Gegenfinanzierung unter Berücksichtigung aller haushaltsgesetzlichen Spielregeln auszuformulieren. Aber irgendwo kommen die Mittel ja her, aus denen die Rücklage jährlich aufgebläht wird. Und genau diese freien Gelder dürfen nicht vollumfänglich geparkt, sondern müssen zum Wohle unserer Bürger ausgebeben werden.

Die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ist also keine Frage des Geldes, sondern eine des politischen Willens.

Es gilt das gesprochene Wort.

Related Images:

Nach oben scrollen