Entschließungsantrag der FREIE WÄHLER-Fraktion – Herbert Drumm vertritt Stephan Wefelscheid
Der Wolf ist und bleibt ein wichtiges Thema für Weidetierhalter, Landwirte, Jäger und viele Menschen insbesondere auf dem Land. Das haben wir deutlich auf dem zweiten „Wolfsgipfel“ in Koblenz Anfang Februar gemerkt: Bis auf den letzten Platz besetzt, mit etlichen Betroffenen, mit Fachleuten, mit Vertretern verschiedenster Verbände. Und deutlich gemerkt haben wir auch: Der Unmut ist groß, das Verständnis für die vorherrschende Politik der Verharmlosung und des Ignorierens schwindet mit jedem gerissenen Schaf, Pferd oder Rind.
Wie schon auf unserem ersten „Wolfsgipfel“ vor bald zwei Jahren wurde auch dieses Mal eine Resolution verabschiedet, die als Resultat des dort versammelten Fachverstandes und der Erfahrungswerte zu verstehen ist. Sie liegt Ihnen allen in Form des Entschließungsantrages vor, und daher werde ich jetzt nicht auf sämtliche Details dieses umfassenden Forderungskataloges eingehen, den Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, und insbesondere Sie, Frau Ministerin Eder und Herr Staatssekretär Manz, hoffentlich aufmerksam gelesen haben und sich zu Herzen nehmen.
Auf einige Punkte möchte ich aber ein Schlaglicht werfen:
Immer wenn es um die Entnahme von Wölfen oder gar um eine geregelte Bejagung geht, wird reflexhaft auf den Schutzstatus und die FFH-Richtlinie verwiesen. Dabei steht dieser Schutzstatus längst in Frage, nach den maßgebenden Definitionen der Large Carnivore Initiative for Europe und in der FFH-Richtlinie selbst ist der günstige Erhaltungszustand für die Wolfspopulation, der die in Deutschland und auch Rheinland-Pfalz ansässigen Wölfe angehören, erreicht. Dieser günstige Erhaltungszustand muss endlich festgestellt werden, um auf europäischer Ebene den Weg für einen realistischen Umgang mit dem Wolf frei zu machen. Und hierfür muss sich auch das Land Rheinland-Pfalz stark machen, anstatt eine Blockadehaltung einzunehmen und nicht mal die Beschlüsse der Bundesumweltministerkonferenz umzusetzen, Frau Ministerin Eder.
Doch schon jetzt bejagen viele europäische Länder den Wolf und managen so den dortigen Bestand. Das ist durchaus möglich und steht auch im Einklang mit der FFH-Richtlinie. Denn dort bietet der Artikel 16 einen umfassenden Katalog an Gründen, aus denen von den Schutzbestimmungen abgewichen werden kann, beispielsweise explizit zur Verhütung von Schäden an Weidetieren.
Von großer Bedeutung für die Weidetierhalter und bereits mehrfache Forderung unsererseits ist auch, dass vermeintliche Ansprüche wie Entschädigungszahlungen oder Präventionsleistungen eine gesetzliche Grundlage erhalten und somit endlich die Möglichkeit besteht, diese wirksam einzufordern und damit langfristig zu planen. Billigkeitsleistungen, das hat man etwa prominent in Niedersachsen gesehen, scheitern dann, wenn das Geld im Topf leer ist. Oder auch, wenn Fälle streitbar sind, etwa wenn die Beprobung bei einem zum Großteil gefressenen Schaf Hund oder sogar Fuchs ergibt und daher kein Anspruch auf Entschädigung gesehen wird.
Denn, und das darf man nicht vergessen: Die Weidetierhaltung ist eine seit Jahrhunderten gewachsene Branche mit großem kulturellem und ökologischem Wert, gerade betreffend Artenschutz, Biotopschutz und Tierwohl. Und diese gerät ohne eigenes Verschulden unter Druck. Vielmehr wird der Wolf vor die Nase gesetzt und erwartet, dass sich die Branche ohne Klage diesen Umständen anpasst. Schauen wir in Länder, wo Wolf und Mensch koexistieren, oder schauen wir in die Geschichte: Ein friedliches Miteinander, wo der Wolf nicht angerührt wird, ist nirgends die Realität.
Und langfristig werden immer mehr Lebens- und Wirtschaftsbereiche betroffen sein, sei es der Tourismus, die Jagd- und Forstwirtschaft, die öffentliche Sicherheit oder anderes. Je länger man tatenlos zusieht, desto schwerer werden die Folgen und desto schwieriger wird es auch werden, wirksam gegenzusteuern.
Dies ist unsererseits ein letzter, umfassender Appell, einen neuen Kurs einzuschlagen. Wenn die Landesregierung immer noch nicht für einen Kurswechsel bereit ist, dann müssen die Menschen bei der nächsten Landtagswahl den Wolf abwählen.
Und jetzt möchte ich noch schnell auf die kurzfristige Eingabe der CDU eingehen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, hätten Sie diesen Antrag in einem anderen Plenum zur Debatte gestellt, so hätte er sicherlich auch unsere Zustimmung finden können. Doch heute stellen Sie ihn als Alterativantrag, in dem etliche wichtige Punkte wie der gesetzliche Anspruch auf Leistungen, Haftungsrisiken, Biotopschutz völlig fehlen. Und nicht nur das, Sie verkennen auch, dass es sich bei unserem Antrag um einen Forderungskatalog in Abstimmung mit etlichen Betroffenen und Fachleuten, darunter übrigens auch viele Jäger, handelt. Darüber mit einem Alternativantrag hinwegzugehen zeigt, dass Sie bei weitem nicht so nah an den Menschen sind wie Sie sich gerne geben. Ihren Alternativantrag lehnen wir daher ab.
Es gilt das gesprochene Wort.