64. Plenarsitzung – Joachim Streit zum “Landesgesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2024/2025 (LBVAnpG 2024/2025)

Gesetzentwurf der Landesregierung

Video: Landtag RLP

Wie bereits im Märzplenum verdeutlicht, begrüßt meine Fraktion den Gesetzesentwurf ausdrücklich. Die Übernahme des Tarifergebnisses aus dem öffentlichen Dienst auf die Landesbeamten stellt für uns eine Selbstverständlichkeit dar, denn natürlich haben auch die Beamten des Landes mit erheblichen Kostensteigerungen in allen Lebensbereichen zu kämpfen.

Der Beschluss des zuständigen Haushalts- und Finanzausschusses verdeutlicht indessen, dass bei der Bewertung des Gesetzesentwurfes grundsätzlich fraktionsübergreifende Einigkeit besteht. Dennoch möchte ich erneut die Gelegenheit nutzen, um auf die aus Sicht der FREIEN WÄHLER zu niedrigen Zulagen bei Polizei, Feuerwehr und Justiz aufmerksam zu machen.

Die kürzlich erfolgte Anhebung auf 180 Euro im Monat ist nicht ausreichend und muss dringend auf das Niveau der Bundespolizei, nämlich auf 228 Euro angehoben werden. Darüber hinaus müssen diese Zulagen endlich ruhegehaltsfähig werden. Und, meine Damen und Herren, wir dürfen einen weiteren Sachverhalt nicht aus den Augen verlieren. Ich gönne den Landesbeamten jeden Cent, der ihnen über die Änderung des Landesgesetzes zur Anpassung der Besoldung und Versorgung zusätzlich zur Verfügung steht.

Aber wir werden sicherlich nicht die einzige Fraktion in diesem Haus sein, die in den vergangenen Wochen vermehrt Schreiben erhalten hat, die sich mit der Frage beschäftigten, wie wir uns denn hinsichtlich der Ungleichbehandlung zwischen Rentnern und Pensionären positionieren. Ich habe durchaus Verständnis für diejenigen, die ihre 4,6% Rentenerhöhung mit den hier vorliegenden Zahlen samt Inflationsausgleich kritisch und teilweise mit Argwohn vergleichen.

Natürlich ist die Pension nicht eins zu eins wie die Rente zu betrachten. Es sind unterschiedliche Systeme. Aber ein gewisses Gleichgewicht sollte ob des gesellschaftlichen Zusammenhalts gewahrt werden und deswegen braucht es seitens der Bundespolitik entsprechende Vorschläge. Bestenfalls gibt es bereits vor dem Bundestagseinzug der FREIEN WÄHLER im nächsten Jahr eine Reaktion aus Berlin. Aber spätestens dann.

Dem vorliegenden Gesetzesentwurf stimmen wir jedoch gerne zu.

Es gilt das gesprochene Wort.


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