Stephan Wefelscheid fordert finanzielle Unterstützung für Kommunen, die den Umgang mit Konsumcannabis kontrollieren müssen / „Wenn die Ampel kiffen will, dann muss die Ampel auch für die dadurch entstehenden Kosten aufkommen“
MAINZ. Die umstrittene Legalisierung von Cannabis sorgt bei den Kommunalen Vollzugsdiensten (KVD) zunehmend für Unruhe. Denn der Entwurf der sogenannten „Landesverordnung über die Zuständigkeit nach dem Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (KCanG)“ sieht vor, dass die Vollzugsdienste die Einhaltung der durchaus komplizierten Regeln zum Cannabis-Konsum kontrollieren sollen. Im Entwurf behauptet die Landesregierung: „Den betroffenen Verwaltungen entsteht ein geringer, nicht explizit berechneter Mehraufwand unterhalb der Schwelle der wesentlichen finanziellen Mehrbelastung im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 4 KonnexAG.“ Diese Schwelle liegt bei 0,25 Euro pro Jahr und Einwohner der betroffenen Gemeinden.
Stephan Wefelscheid, rechtspolitischer Sprecher der FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion, hatte sich im vorigen Jahr persönlich beim Kommunalen Vollzugsdienst vor Ort ein Bild von der Lage gemacht. Er kann daher die Einschätzung der Landesregierung, wonach die zusätzlichen Aufgaben keine wesentliche Mehrbelastung bedeuten würden, nicht teilen: „Um Kontrollen vernünftig durchführen zu können, ist es nicht erst seit dem schrecklichen Polizistenmord von Mannheim unvertretbar, alleine auf Streife zu gehen. Es braucht mindestens zwei Personen auf Streife. Und die müssen zur Kontrolle des Umgangs mit Konsumcannabis nun auch geeichte Wagen für Kontrollen mit sich führen. Gerade mit Sicht auf Großveranstaltungen, aber auch auf die zusätzlich anzufertigenden Berichte sehe ich viel Arbeit auf den Kommunalen Vollzugsdienst zukommen.“ Zudem sei in Fällen, die über Ordnungswidrigkeiten hinausgehen, die Polizei hinzuzurufen. Wefelscheid stellt deswegen fest: „Im Endeffekt ist der Kommunale Vollzugsdienst personell in keiner Weise für diese zusätzlichen Aufgaben ausgelegt. Und hier werden die Kommunen Geld in die Hand nehmen müssen, das übliche Jahresgehalt eines Vollzugsbeamten liegt im Übrigen bei rund 42.000 bis 48.000 Euro. Mit der potenziell notwendigen Einstellung zusätzlicher Vollzugsbeamter wird der Schwellenwert von 25 Cents pro Einwohner und Jahr sicher in vielen Kommunen überschritten werden. Die Umsetzung der Cannabis-Legalisierung auf die ohnehin finanziell überlasteten Kommunen abzuwälzen, ist ein Zug, der erneut Vertrauen in Land und Bund verspielt. Das Land steht in der Pflicht, diese Mehrkosten auszugleichen. Denn das Konnexitätsprinzip lautet: Wer bestellt, der bezahlt! Anders ausgedrückt: Wenn die Ampel kiffen will, dann muss die Ampel auch für die dadurch entstehenden Kosten aufkommen.“