Flutkatastrophe: Staatsanwaltschaft Koblenz lehnt Veröffentlichung ihres Abschlussberichts ab
Zur Stellungnahme der Staatsanwaltschaft Koblenz auf die Prüfbitte, ob der Abschlussbericht der Staatsanwaltschaft – ggf. unter Unkenntlichmachung bestimmter Passagen – veröffentlicht werden könne, nimmt Stephan Wefelscheid, Obmann der FREIEN WÄHLER im Untersuchungsausschuss „Flutkatastrophe“ und rechtspolitischer Sprecher der Landtagsfraktion, Stellung:
„Die von der Staatsanwaltschaft Koblenz vorgetragenen Hinderungsgründe, den staatsanwaltschaftlichen Abschlussbericht der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, überzeugen mich insgesamt nicht. Ich erachte die Veröffentlichung des Berichts – gegebenenfalls unter Unkenntlichmachung bestimmter Passagen – als notwendige Transparenz in diesem besonderen Ermittlungsverfahren. Die Staatsanwaltschaft selbst erkennt an, dass man einer möglichen Strafbarkeit der von ihr angeführten Straftatbeständen mit einer Schwärzung von Teilen des Abschlussberichts entgegenwirken könnte. Mit dem umfangreichen Schwärzen personenbezogener Fakten im Bericht könnte man meines Erachtens dem Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit und der gebotenen Transparenz entgegenkommen und durchaus die tragenden Gründe zur Verfahrenseinstellung ausreichend darstellen. Ich habe mich intensiv mit dem Bericht beschäftigt und kann der Staatsanwaltschaft nicht in ihrer Bewertung folgen, dass wesentliche Teile des Abschlussberichts zu schwärzen wären. Aus meiner Sicht führt ein Schwärzen einzelner Passagen nicht zu Intransparenz und dem Verfälschen der tragenden Beweggründe für die Entscheidung.
Auch sehe ich hier nicht die Gefahr der Veröffentlichung von strafrechtlich relevanten Geheimnissen. Ich werte den Abschlussbericht als nachträgliche Ergänzung und ausführlichere Begründung der bereits in der Pressekonferenz und der anschließenden Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft getroffenen Bewertungen. Im Wesentlichen geht es in dem Abschlussbericht um die Darstellung der faktischen Geschehnisse in der Flutnacht und wie sich die Flut – zeitlich und räumlich – entwickelt hat sowie welche Arbeitsabläufe in der Technischen Einsatzleitung des Landkreises Ahrweiler, aber auch im Land und Kommunen, erfolgten. Hierin sehe ich keine strafrechtlich geschützten ,Geheimnisse‘.“