Selbst ist der SWR – SWR sollte sich ein Beispiel am WDR nehmen
Wefelscheid fordert Anpassung des Landesrechts: Keine Amtshilfe mehr bei Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen / Wie der WDR müsste dies der SWR künftig selber machen
MAINZ. Das Nachbarbundesland Nordrhein-Westfalen hat es vorgemacht, Rheinland-Pfalz könnte folgen und die Rundfunkbeiträge durch den Südwestrundfunk (SWR) künftig selber eintreiben lassen. Stephan Wefelscheid, Parlamentarischer Geschäftsführer und rechtspolitischer Sprecher der FREIE WÄHLER-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, ist überzeugt, dass mit dieser gesetzlichen Änderung die rheinland-pfälzischen Kommunen nachhaltig entlastet werden könnten.
„Die Vollstreckung sollte immer von der zuständigen Vollstreckungsbehörde durchgeführt werden, so will es das Gesetz. In Ausnahmefällen kann die Vollstreckungsbehörde auch mal um Vollstreckungshilfe ersuchen. Keinesfalls sollte hier die Ausnahme jedoch in die Regel verkehrt werden und unseren Kommunen die Durchführung des Vollstreckungsverfahrens bei rückständigen Rundfunkbeiträgen auferlegt werden. Die insgesamt 67.517 Vollstreckungsersuchen des SWR allein im Jahr 2023 zeigen deutlich die enorme Belastung der kommunalen Kassen. Das Vollstreckungsverfahren ist mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand, insbesondere Personalkosten verbunden. Ich habe Zweifel, dass die kommunalen Kassen bei der Eintreibung von Rundfunkbeiträgen die Vollstreckung kostendeckend bestreiten können. So darf es nicht weitergehen“, betont Wefelscheid.
Für ihn ist unverständlich, dass die Landesregierung aktuell keine Notwendigkeit einer Änderung der bestehenden Regelungen sieht. „Aus meiner Ratstätigkeit in Koblenz ist mir bekannt, dass die Stadt Koblenz nur 25 Euro/Fall erhält. Auf meine Kleine Anfrage erklärte die Landesregierung in ihrer Beantwortung vom 19. März 2024, dass der SWR über keine eigenen Vollstreckungsbeamten verfüge, um rückständige Rundfunkbeiträge im Verwaltungsvollstreckungsverfahren zu vollstrecken. Die Kommunalkassen würden daher um Vollstreckungshilfe ersucht werden. Zwar müsse der SWR den kommunalen Kassen Vorabkosten als Beitrag zu den Sach- und Personalkosten der Vollstreckungsbehörde zahlen und, dass diese Vorabkosten die Amtshilfe der kommunalen Kasse auskömmlich gestalten sollen. Ob dies aber auch tatsächlich der Fall ist, blieb die Landesregierung in ihrer Antwort schuldig. Ich bin überzeugt davon, dass unser Nachbarbundesland Nordrhein-Westfalen hier den richtigen Weg gegangen ist.“ In NRW wurde bereits vor einigen Jahren rechtlich verankert, dass der Westdeutsche Rundfunk (WDR) seine Vollstreckungen mit eigenem Personal selber durchführen kann. „Dass dies in der Praxis eine Entlastung der Kommunen bedeuten kann, zeigte die Stadt Hürth Ende Januar dieses Jahres. Endlich wären der Status als Beitragsgläubiger und selbst vollstreckende Vollstreckungsbehörde in einer Hand. Der SWR wäre dann selber für die Art und Weise der Vollstreckung verantwortlich und könnte als Herrin des Vollstreckungsverfahrens kostendeckend agieren. Dafür ist nur eine kleine Anpassung des rheinland-pfälzischen Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes nötig“, erläutert Stephan Wefelscheid.
Information:
Nach § 3 Absatz 3 der Verordnung zur Ausführung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (VO VwVG NRW) nimmt der WDR die Aufgabe einer Vollstreckungsbehörde für die Beitreibung rückständiger Rundfunkbeiträge wahr. Dabei obliegt es dem WDR selbst entsprechende Vollstreckungsbeamte für die Vollstreckung ihrer Beitragsbescheide vorzuhalten.
Ausweislich eines Schreibens der Stadt Hürth vom 31. Januar 2024 teilte diese mit, dass sich die Zuständigkeit für die Eintreibung der Rundfunkbeiträge geändert habe und nun beim WDR liege. Aufgrund eines Runderlasses des dortigen Ministeriums der Justiz im Einvernehmen mit der Staatskanzlei sowie dem Ministerium der Finanzen und dem Ministerium des Innern vom 6. Juli 2023 gelte die Vollstreckungsregelung nunmehr seit dem 1. Januar 2024 für ganz Nordrhein-Westfalen. Seitens der Städte und Kommunen habe es hinsichtlich der Entlastung bereits erste positive Rückmeldungen gegeben. Im Jahr 2023 hat es die Vorgehensweise nur in einigen Bezirken gegeben.